Mindestlohn 2026 und 2027 auf einen Blick
| Zeitraum | Mindestlohn brutto | Veränderung |
|---|---|---|
| 1. Januar bis 31. Dezember 2026 | 13,90 € je Stunde | +1,08 € gegenüber 2025 |
| Ab 1. Januar 2027 | 14,60 € je Stunde | +0,70 € gegenüber 2026 |
Mit eigenen Werten weiterrechnen: Stundenlohn in Monatslohn umrechnen oder Minijob-Stunden mit Weihnachtsgeld planen. Der Jahresplan zeigt, wie vereinbarte Sonderzahlungen das rechnerische Stundenbudget verändern.
Der gesetzliche Mindestlohn ist eine Untergrenze für den Bruttolohn. Er sagt nicht, welcher Nettobetrag ausgezahlt wird. Steuern und Sozialabgaben hängen unter anderem von Steuerklasse, Krankenversicherung, Beschäftigungsart und persönlichen Merkmalen ab. Eine Orientierung für regulär Beschäftigte bietet der Nettolohn-Rechner 2026.
Wie wird der Mindestlohn pro Monat berechnet?
Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn pro Monat gibt es nicht. Der Anspruch entsteht für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde, einschließlich Überstunden. Für einen durchschnittlichen Monatswert kann die vereinbarte Wochenarbeitszeit mit 13 multipliziert und durch 3 geteilt werden. Das entspricht durchschnittlich 4,333 Wochen pro Monat.
Formel: Wochenstunden × 13 ÷ 3 × Mindestlohn = durchschnittlicher Brutto-Monatslohn.
Eigene Wochenstunden oder ein festes Monatsgehalt lassen sich mit dem Mindestlohn-Rechner 2026/2027 umrechnen und direkt mit der gesetzlichen Lohnuntergrenze vergleichen.
| Wochenstunden | Ø Stunden/Monat | Monatslohn 2026 | Monatslohn 2027 |
|---|---|---|---|
| 10 | 43,33 | 602,33 € | 632,67 € |
| 20 | 86,67 | 1.204,67 € | 1.265,33 € |
| 30 | 130,00 | 1.807,00 € | 1.898,00 € |
| 35 | 151,67 | 2.108,17 € | 2.214,33 € |
| 40 | 173,33 | 2.409,33 € | 2.530,67 € |
Die Tabelle verwendet einen rechnerischen Monatsdurchschnitt. Bei Bezahlung nach tatsächlich geleisteten Stunden kann der Bruttolohn von Monat zu Monat abweichen, weil Monate unterschiedlich viele Arbeitstage haben. Bei einem vereinbarten festen Monatsgehalt muss im jeweiligen Abrechnungszeitraum trotzdem sichergestellt sein, dass der Lohn für alle zu vergütenden Stunden mindestens den gesetzlichen Satz erreicht.
Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten. Entscheidend ist der Arbeitsort, nicht die Staatsangehörigkeit oder der Sitz des Arbeitgebers. Er gilt deshalb auch für:
- Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte,
- Minijobber im Gewerbe und im Privathaushalt,
- Saisonarbeitskräfte,
- ausländische Beschäftigte bei in- oder ausländischen Arbeitgebern,
- Rentnerinnen und Rentner in einem Arbeitsverhältnis sowie
- Praktikanten, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Welche Ausnahmen gibt es?
| Person oder Tätigkeit | Regelung |
|---|---|
| Auszubildende | Für die Ausbildungsvergütung gilt nicht der allgemeine Mindestlohn, sondern unter anderem die Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz. |
| Unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung | Sie fallen nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes. |
| Pflichtpraktikum | Ausgenommen, wenn es aufgrund von Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulrecht vorgeschrieben ist. |
| Orientierungspraktikum | Ausgenommen bis zu drei Monate, wenn es der Orientierung für Ausbildung oder Studium dient. |
| Ausbildungs- oder studienbegleitendes Praktikum | Ausgenommen bis zu drei Monate, sofern nicht zuvor bereits ein solches Praktikum bei demselben Ausbildenden bestand. |
| Unmittelbar zuvor Langzeitarbeitslose | In den ersten sechs Monaten des neuen Arbeitsverhältnisses gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. |
| Ehrenamtlich Tätige | Ihre Vergütung wird vom Mindestlohngesetz nicht geregelt, sofern tatsächlich ein Ehrenamt und kein verdecktes Arbeitsverhältnis vorliegt. |
| Selbstständige | Der Mindestlohn schützt Arbeitnehmer, nicht echte Selbstständige. Bei Scheinselbstständigkeit kann die tatsächliche Vertragsdurchführung entscheidend sein. |
Bei Praktika kommt es nicht allein auf die Überschrift im Vertrag an. Maßgeblich sind Zweck, Dauer und tatsächliche Durchführung. Ist ein freiwilliges Praktikum von vornherein länger als drei Monate angelegt, greift die Ausnahme für ein kurzes Orientierungs- oder Begleitpraktikum nicht.
Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?
Ja. 2026 müssen grundsätzlich mindestens 13,90 Euro brutto pro Stunde gezahlt werden. Weil die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monatsdurchschnitt liegt, sind bei genau diesem Stundenlohn rechnerisch höchstens rund 43,38 Stunden pro Monat möglich. 2027 steigen der Mindestlohn auf 14,60 Euro und die Minijob-Grenze auf 633 Euro. Die mögliche Arbeitszeit bleibt damit ungefähr bei zehn Wochenstunden.
Die genaue Berechnung für unterschiedliche Stundenlöhne, feste Monatsgehälter und flexible Einsätze finden Sie im Ratgeber Minijob 2026: Wie viele Stunden darf man arbeiten?. Regeln zu Verdienstgrenze, Abgaben und Rentenversicherung behandelt die separate Minijob-Übersicht 2026.
Was gilt bei Überstunden, Zuschlägen und Sonderzahlungen?
Auch Überstunden müssen mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden. Eng begrenzte Verschiebungen sind über ein schriftlich vereinbartes Arbeitszeitkonto möglich. Der Mindestlohn darf jedoch nicht dadurch umgangen werden, dass Stunden dauerhaft unbezahlt bleiben.
Weihnachts- oder Urlaubsgeld kann nur angerechnet werden, wenn die Zahlung eine Gegenleistung für die geleistete Arbeit ist, unwiderruflich ausgezahlt wird und denselben Abrechnungszeitraum betrifft. Treueprämien oder widerrufliche Zahlungen ersetzen den Mindestlohn nicht. Auch eine gesetzlich geschuldete Nachtarbeitszulage kann nicht auf die Untergrenze angerechnet werden.
Branchenmindestlohn kann höher sein
Der allgemeine Mindestlohn ist nur die unterste Grenze. In mehreren Branchen gelten verbindliche höhere Mindestentgelte, beispielsweise in Teilen des Baugewerbes, der Gebäudereinigung, der Pflege, des Dachdeckerhandwerks und der Arbeitnehmerüberlassung. Auch ein anwendbarer Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag kann einen höheren Stundenlohn vorsehen. Dann ist der höhere Anspruch maßgeblich.
Wie lässt sich der eigene Stundenlohn kontrollieren?
- Bruttolohn des Abrechnungszeitraums feststellen.
- Alle tatsächlich geleisteten Stunden einschließlich Überstunden addieren.
- Nur anrechenbare Lohnbestandteile einbeziehen.
- Bruttolohn durch die zu vergütenden Stunden teilen.
- Ergebnis mit 13,90 Euro für 2026 beziehungsweise 14,60 Euro für 2027 vergleichen.
Beschäftigte sollten eigene Arbeitszeitnachweise aufbewahren. Für gewerbliche Minijobs und bestimmte Branchen muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens innerhalb einer Woche dokumentieren. Die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.
Häufige Fragen zum Mindestlohn 2026 und 2027
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?
Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.
Wie hoch ist der Mindestlohn im Monat?
Einen festen gesetzlichen Monatsbetrag gibt es nicht. Bei durchschnittlich 40 Wochenstunden ergeben sich rechnerisch rund 2.409,33 Euro brutto im Monat für 2026 und 2.530,67 Euro für 2027. Entscheidend sind die tatsächlich zu vergütenden Stunden.
Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?
Ja. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Bei 13,90 Euro Stundenlohn sind 2026 höchstens rund 43,38 Stunden im Monat möglich, wenn die Minijob-Grenze von 603 Euro eingehalten werden soll.
Wer hat keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn?
Ausnahmen gelten unter anderem für Auszubildende, Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, bestimmte Praktika, ehrenamtlich Tätige und in den ersten sechs Beschäftigungsmonaten für unmittelbar zuvor Langzeitarbeitslose.