Nebenkostenabrechnung aufschlüsseln

Berechnen Sie Kosten pro Quadratmeter sowie Guthaben oder Nachzahlung – ohne pauschale Bewertung anhand eines Bundesdurchschnitts.

Gesamtkosten pro m² und Monat Wird berechnet
Gesamtkosten im Zeitraum
Kalte Betriebskosten pro m²/Monat
Heizung/Warmwasser pro m²/Monat
Geleistete Vorauszahlungen
Rechnerischer Saldo

Ein hoher Quadratmeterwert beweist keinen Abrechnungsfehler. Gebäudezustand, Energiepreis, Abrechnungszeitraum, Region und enthaltene Leistungen beeinflussen das Ergebnis. Prüfen Sie zusätzlich Kostenarten, Verteilerschlüssel, Fristen und Originalbelege.

Wichtiges zur Nebenkostenabrechnung

Aktualisiert: 28. Juli 2026

Ein Quadratmeterwert allein entscheidet nicht, ob eine Abrechnung korrekt ist. Prüfen Sie zusätzlich Kostenarten, Zeitraum, Verteilerschlüssel, Vorauszahlungen und Belege.

  • Frist: Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen
  • Kalte Betriebskosten und Heizkosten getrennt erfassen
  • Reparaturen und Instandhaltung sind keine umlagefähigen Betriebskosten
  • Mieter können Einsicht in die zugrunde liegenden Belege verlangen
So rechnen wir

Methode und Grenzen

Version 2026.1 · Stand 28. Juli 2026

Rechenweg

Kalte Betriebskosten und Heizkosten werden addiert. Davon zieht der Rechner die monatliche Vorauszahlung multipliziert mit der Zahl der Abrechnungsmonate ab. Zusätzlich teilt er jede Kostengruppe durch Wohnfläche und Monate, um einen monatlichen Quadratmeterwert zu zeigen.

Vereinfachte Formel: Saldo = kalte Betriebskosten + Heizkosten − (monatliche Vorauszahlung × Abrechnungsmonate)

Beispiel

Bei 1.200 € kalten Betriebskosten, 900 € Heizkosten und zwölf Vorauszahlungen zu je 160 € ergeben sich 2.100 € Gesamtkosten und 1.920 € Vorauszahlungen. Der rechnerische Saldo beträgt 180 € Nachzahlung.

Was das Ergebnis nicht vollständig berücksichtigt

  • Der Rechner prüft nicht, ob einzelne Kostenarten umlagefähig sind
  • Verteilerschlüssel, Leerstand, Belege und Abrechnungsfristen werden nicht automatisch bewertet
  • Ein Quadratmetervergleich beweist weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit einer Abrechnung
  • CO₂-Kosten und besondere Kürzungsrechte müssen gegebenenfalls separat geprüft werden

Primärquellen: § 556 BGB , Betriebskostenverordnung , Heizkostenverordnung