Stromkosten und kWh-Preise vergleichen

Optional vergleichen Sie einen zweiten Arbeitspreis bei gleichem Grundpreis. Für zwei vollständige Tarife rechnen Sie jeweils separat.

Gesamtkosten pro Jahr – Monatlicher Durchschnitt: –
Verbrauchskosten pro Jahr–
Grundpreis pro Jahr–
Kosten pro Tag–
Kosten je 100 kWh–
Differenz beim Vergleichspreis–

Der monatliche Wert ist der Jahresbetrag geteilt durch zwölf. Tatsächliche Abschläge können wegen Prognosen, Guthaben, Nachzahlungen oder abweichender Abrechnungszeiträume anders ausfallen.

So werden Stromkosten berechnet

Aktualisiert: 2. September 2026

Die Jahreskosten bestehen aus dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und dem festen Grundpreis. Ein niedrigerer kWh-Preis spart nur beim Verbrauchsanteil.

  • Formel: Verbrauch × Arbeitspreis plus zwölf monatliche Grundpreise
  • Verbrauch am besten aus der letzten Jahresabrechnung übernehmen
  • Elektrische Warmwasserbereitung und Gebäudeart beeinflussen Haushaltsvergleiche stark
  • Beim Tarifvergleich neben dem Arbeitspreis auch Grundpreis, Laufzeit und Boni prüfen
So rechnen wir

Methode und Grenzen

Version 2026.3 · Stand 6. Oktober 2026

Rechenweg

Der verbrauchsabhängige Anteil entsteht aus Jahresverbrauch und Arbeitspreis. Dazu kommt der feste Grundpreis für zwölf Monate. Ein optionaler Vergleichspreis verändert nur den Verbrauchsanteil, damit der Einfluss des reinen Kilowattstundenpreises sichtbar bleibt.

Vereinfachte Formel: Jahreskosten = Verbrauch in kWh × Arbeitspreis in Cent ÷ 100 + monatlicher Grundpreis × 12

Beispiel

3.500 kWh zu 32 Cent kosten 1.120 €. Bei 12 € Grundpreis pro Monat kommen 144 € hinzu. Die geschätzten Jahreskosten betragen damit 1.264 € beziehungsweise durchschnittlich 105,33 € pro Monat.

Was das Ergebnis nicht vollständig berücksichtigt

  • Boni, Preisgarantien, gestaffelte Preise und einmalige Wechselkosten
  • Abschläge sind Zahlungen und können von den tatsächlichen Jahreskosten abweichen
  • Der Personenvergleich ist nur eine grobe Orientierung
  • Netzentgelte und Steuern werden nicht einzeln ausgewiesen, sondern stecken im eingegebenen Tarifpreis

Primärquellen: Bundesnetzagentur: Energieverträge , Stromspiegel: Stromverbrauch im Haushalt , § 3 StromStG: Steuersatz

Geprüfte Kontrollfälle

Diese Referenzwerte werden bei Änderungen an der Berechnung erneut kontrolliert.

Eingabe Erwartetes Ergebnis
3.500 kWh, 32 ct/kWh, 12 € Grundpreis 1.264 € im Jahr, 105,33 € im Monat
0 kWh Verbrauch, 12 € Grundpreis 144 € im Jahr – der Grundpreis fällt auch ohne Verbrauch an
Vergleichspreis 28 statt 32 ct/kWh bei 3.500 kWh 140 € Ersparnis; der Grundpreis bleibt unverändert
Verbrauch, Arbeits- oder Grundpreis leer; negative Werte oder unzulässige Nachkommastellen Fehlermeldung statt Nullannahme; vorherige Ergebnisse werden entfernt
Vergleichspreis leer Jahreskosten bleiben berechenbar; kein Preisvergleich
Änderungsprotokoll der Berechnung
  • Version 2026.3 · 6. Oktober 2026: Technische Eingabeprüfung: Pflichtfelder, nichtnegative endliche Zahlen und angezeigte Schrittweiten werden geprüft. Ungültige Eingaben oder Zahlenüberlauf entfernen alte Ergebnisse und zeigen zugängliche Fehler. Rechenformel unverändert; keine neue Quellenprüfung von Steuern oder Tarifangaben.
  • Version 2026.2 · 1. Oktober 2026: Pauschale Preisanteile und Verbrauchstabelle durch eine Anleitung zur eigenen Abrechnung ersetzt; Vergleich bei gleichem Grundpreis abgegrenzt und Gegenbeispiel ergänzt. Rechenformel unverändert.
  • Version 2026.2 · 2. September 2026: Erläuternder Teil mit Preisbestandteilen, Stromspiegel-Verbrauchswerten, Tarif-Checkliste und FAQ ergänzt.

Die drei Eingaben aus Ihrer Abrechnung übernehmen

  1. Verbrauch: Nutzen Sie die abgerechneten kWh für zwölf Monate, nicht die Höhe Ihrer Abschläge. Bei einem kürzeren Zeitraum kann eine einfache Hochrechnung wegen saisonaler Nutzung ungenau sein.
  2. Arbeitspreis: Tragen Sie den Endpreis einschließlich Steuern in Cent je kWh ein. 0,32 Euro entsprechen 32 Cent, nicht 0,32 Cent.
  3. Grundpreis: Das Eingabefeld erwartet Euro pro Monat. Einen jährlichen Grundpreis von 144 Euro teilen Sie vorher durch zwölf: 12 Euro monatlich.

Steuern und Abgaben, die bereits im Endpreis stecken, dürfen Sie nicht nochmals addieren. Hat sich der Tarif innerhalb Ihrer letzten Abrechnung geändert, vergleichen Sie die Abschnitte getrennt. Ein einziger kWh-Preis bildet diese alte Rechnung dann nicht exakt nach. Die Beispielwerte nach Personenzahl ersetzen weder einen Zählerstand noch Ihren eigenen Verbrauch.

Worauf beim Tarifvergleich zusätzlich achten

  • Neukundenboni gelten meist nur im ersten Jahr; rechnen Sie zusätzlich den Preis nach Ablauf der Preisgarantie durch.
  • Preisgarantie und Vertragslaufzeit zeigen, wie lange ein Preis tatsächlich gesichert ist und wie schnell ein Wechsel bei besseren Angeboten wieder möglich ist.
  • Vorkasse- oder Kautionsmodelle erhöhen das Risiko bei einer möglichen Insolvenz des Anbieters; die Bundesnetzagentur rät zu Vorsicht bei ungewöhnlich hohen Vorauszahlungen.
  • Kündigungsfrist bei Vertragsende beachten, damit eine automatische Verlängerung nicht ungewollt den Wechsel verzögert.

Wann sich ein Tarifwechsel lohnt

Ein Wechsel lohnt sich vor allem, wenn der laufende Vertrag in der teureren Grundversorgung liegt oder eine Preisgarantie ausläuft. Vergleichen Sie dabei immer die geschätzten Jahreskosten aus Arbeits- und Grundpreis für Ihren tatsächlichen Verbrauch, nicht nur den beworbenen Arbeitspreis. Das zusätzliche Vergleichsfeld oben verändert nur den kWh-Preis bei gleichem Grundpreis. Für zwei Tarife mit unterschiedlichen Grundpreisen führen Sie zwei vollständige Berechnungen durch und notieren die Jahreskosten.

Fiktives Gegenbeispiel: Bei 3.500 kWh kostet Tarif A mit 32 ct/kWh und 12 Euro Grundpreis monatlich 1.264 Euro im Jahr. Tarif B mit 28 ct/kWh und 24 Euro Grundpreis kostet 1.268 Euro. Der niedrigere kWh-Preis spart hier insgesamt nichts: 140 Euro weniger Verbrauchskosten stehen 144 Euro mehr Grundkosten gegenüber. Boni sind nicht berücksichtigt.

Häufige Fragen zu Stromkosten

Wie hoch ist die Stromsteuer 2026?

Die Stromsteuer liegt für private Haushalte unverändert bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Sie ist Teil des Arbeitspreises und wird zusätzlich mit 19 % Mehrwertsteuer belastet.

Welchen Stromverbrauch soll ich eingeben?

Verwenden Sie den kWh-Verbrauch aus einer vollständigen Jahresabrechnung. Prüfen Sie den Zeitraum und ob die Zählerstände abgelesen oder geschätzt wurden. Die Personenauswahl setzt nur einen änderbaren Beispielverbrauch ein, keinen Messwert für Ihren Haushalt.

Warum unterscheiden sich Grundpreis und Arbeitspreis?

Der Grundpreis fällt unabhängig vom Verbrauch monatlich an und deckt unter anderem Messung und Abrechnung ab. Der Arbeitspreis wird je verbrauchter Kilowattstunde berechnet. Ein niedrigerer Arbeitspreis lohnt sich deshalb bei hohem Verbrauch stärker als bei geringem.

Lohnt sich ein Tarif mit hohem Bonus immer?

Nicht zwangsläufig. Neukundenboni gelten meist nur im ersten Jahr und senken den effektiven Preis danach nicht weiter. Vergleichen Sie deshalb zusätzlich den Preis nach Ablauf der Preisgarantie und die Kündigungsfrist.

Quellen und Datenstand: Bundesnetzagentur: Energieverträge, Stromspiegel: Stromverbrauch im Haushalt und § 3 StromStG: Steuersatz. Grundprüfung vom 2. September 2026. Am 1. Oktober 2026 wurden pauschale Preisanteile und Verbrauchswerte durch eine Anleitung zur eigenen Abrechnung ersetzt, die Vergleichsgrenze präzisiert und das Gegenbeispiel rechnerisch geprüft. Rechenlogik unverändert. Am 6. Oktober 2026 wurden Pflichtfelder, Eingabegrenzen, Zahlenüberlauf und das Entfernen alter Ergebnisse bei fehlerhaften Eingaben technisch abgesichert und mit Regressionstests geprüft. Die Formel blieb unverändert; Steuern und Tarifangaben wurden dabei nicht erneut fachlich geprüft.