Gesetzlichen Mindesturlaub im Eintrittsjahr berechnen

Der Rechner verwendet das konkrete Eintrittsdatum und unterscheidet zwischen Wartezeit und Teilurlaub.

Gesetzlicher Mindesturlaub im Eintrittsjahr Wird berechnet
Gesetzlicher Mindesturlaub für ein volles Jahr
Ende der sechsmonatigen Wartezeit
Volle Beschäftigungsmonate für Teilurlaub
Ungerundeter Teilanspruch

Urlaubsanspruch Deutschland 2026: Kurzantwort

Aktualisiert: 28. Juli 2026

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche, bzw. 20 Arbeitstage bei der üblichen 5-Tage-Woche. Viele Arbeitgeber gewähren tariflich oder vertraglich mehr Urlaub.

  • Gesetzliche Basis: § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – 24 Werktage (6-Tage-Woche)
  • 5-Tage-Woche (Standard): 20 Arbeitstage Mindesturlaub
  • Teilzeit: Urlaubsanspruch reduziert sich proportional zu den Arbeitstagen pro Woche
  • Wartezeit: Voller Anspruch erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses
  • Teilurlaub: 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat, wenn die Wartezeit im Eintrittsjahr nicht erfüllt wird
So rechnen wir

Methode und Grenzen

Version 2026.1 · Stand 28. Juli 2026

Rechenweg

Der gesetzliche Jahresmindesturlaub wird als vier Arbeitswochen angesetzt: Arbeitstage pro Woche mal vier. Anschließend prüft der Rechner anhand des Eintrittsdatums, ob die sechsmonatige Wartezeit noch im Eintrittsjahr endet. Falls nicht, wird für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresanspruchs berechnet.

Vereinfachte Formel: Jahresmindesturlaub = Arbeitstage pro Woche × 4; Teilurlaub = Jahresmindesturlaub × volle Monate ÷ 12

Beispiel

Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Jahresmindesturlaub 20 Tage. Beginnt das Arbeitsverhältnis am 1. Oktober und wird die Wartezeit im selben Jahr nicht erfüllt, ergeben drei volle Monate 20 × 3 ÷ 12 = 5 Urlaubstage.

Was das Ergebnis nicht vollständig berücksichtigt

  • Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung können mehr Urlaub gewähren
  • Austritt, Elternzeit, Krankheit, Schwerbehinderung und bereits gewährter Urlaub sind nicht abgebildet
  • Bruchteile ab einem halben Tag werden nach § 5 Abs. 2 BUrlG auf volle Tage aufgerundet; darunter bleibt der Bruchteil stehen
  • Die Monatsszählung ist kalendarisch vereinfacht und kann bei Monatsendterminen abweichen
  • Die konkrete Wartezeit- und Teilurlaubsregel kann bei Sonderfällen rechtlich anders wirken

Primärquellen: §§ 3–5 Bundesurlaubsgesetz

Urlaubsanspruch in Deutschland: Was viele nicht wissen

Werktage ≠ Arbeitstage: Der häufigste Irrtum

Das Bundesurlaubsgesetz spricht von 24 Werktagen – gemeint sind alle Tage Montag bis Samstag. Bei der heutzutage üblichen 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag) rechnet man: 24 Werktage × (5 Arbeitstage / 6 Werktage) = 20 Arbeitstage gesetzlicher Mindesturlaub. Der Samstag fällt bei einer 5-Tage-Woche nicht auf einen Arbeitstag, daher zählt er auch nicht als Urlaubstag.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Wer nur 3 Tage pro Woche arbeitet, hat einen anteilig reduzierten Urlaubsanspruch: 3 Tage / 6 Werktage × 24 = 12 Werktage bzw. 3/5 × 20 = 12 Arbeitstage. Das klingt nach weniger Urlaub – aber da nur 3 Tage pro Woche gearbeitet wird, entspricht 12 Urlaubstage dem gleichen Freizeitanteil wie 20 Tage bei Vollzeit.

Was passiert, wenn Urlaub nicht genommen wird?

Urlaub verfällt am 31. Dezember des Urlaubsjahres. Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil C-619/16) hat jedoch entschieden: Verfall tritt nur ein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor aktiv und rechtzeitig aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Fehlt dieser Hinweis, kann Urlaub über den Jahreswechsel hinaus bestehen bleiben.

Gesetzesquelle: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) . Die Berechnung dient der Orientierung und berücksichtigt keine tariflichen oder vertraglichen Sonderregeln.