Urlaubsanspruch in Deutschland: Was viele nicht wissen
Werktage ≠ Arbeitstage: Der häufigste Irrtum
Das Bundesurlaubsgesetz spricht von 24 Werktagen – gemeint sind alle Tage Montag bis Samstag. Bei der heutzutage üblichen 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag) rechnet man: 24 Werktage × (5 Arbeitstage / 6 Werktage) = 20 Arbeitstage gesetzlicher Mindesturlaub. Der Samstag fällt bei einer 5-Tage-Woche nicht auf einen Arbeitstag, daher zählt er auch nicht als Urlaubstag.
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Wer nur 3 Tage pro Woche arbeitet, hat einen anteilig reduzierten Urlaubsanspruch: 3 Tage / 6 Werktage × 24 = 12 Werktage bzw. 3/5 × 20 = 12 Arbeitstage. Das klingt nach weniger Urlaub – aber da nur 3 Tage pro Woche gearbeitet wird, entspricht 12 Urlaubstage dem gleichen Freizeitanteil wie 20 Tage bei Vollzeit.
Was passiert, wenn Urlaub nicht genommen wird?
Urlaub verfällt am 31. Dezember des Urlaubsjahres. Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil C-619/16) hat jedoch entschieden: Verfall tritt nur ein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor aktiv und rechtzeitig aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Fehlt dieser Hinweis, kann Urlaub über den Jahreswechsel hinaus bestehen bleiben.
Urlaub im Minijob und bei schwankenden Einsätzen
Auch Minijobber haben den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch – maßgeblich sind allein die regelmäßigen Arbeitstage pro Woche. Bei stark schwankenden Einsätzen wird üblicherweise ein Durchschnitt der letzten Monate herangezogen. Welche Stundenzahl im Minijob überhaupt möglich ist, zeigt der Ratgeber Minijob 2026: Wie viele Stunden?; wie sich eine Arbeitszeitreduzierung insgesamt auswirkt, rechnet der Teilzeit-Rechner durch.
Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch
Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?
Das Bundesurlaubsgesetz gibt 24 Werktage im Jahr vor (§ 3 BUrlG). Werktage sind Montag bis Samstag. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen, bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Arbeitstagen. Tarif- oder Arbeitsvertrag können mehr vorsehen, aber nie weniger.
Wie viel Urlaub habe ich in Teilzeit?
Der Anspruch richtet sich nach den regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche, nicht nach den Stunden pro Tag. Bei drei Arbeitstagen pro Woche sind es 12 Arbeitstage im Jahr. Wer täglich kürzer arbeitet, aber an fünf Tagen, behält die vollen 20 Arbeitstage.
Wann habe ich den vollen Jahresurlaub zum ersten Mal?
Nach der Wartezeit von sechs Monaten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Wird diese Wartezeit im Eintrittsjahr nicht mehr erfüllt, besteht für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).
Werden Bruchteile von Urlaubstagen aufgerundet?
Nach § 5 Abs. 2 BUrlG werden Bruchteile, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Tage aufgerundet. Kleinere Bruchteile bleiben bestehen und werden nicht abgerundet – der Rechner bildet beide Fälle getrennt ab.
Verfällt nicht genommener Urlaub am 31. Dezember?
Nicht automatisch. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil C-619/16) verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und konkret zur Urlaubsnahme aufgefordert und auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Fehlt dieser Hinweis, kann der Anspruch fortbestehen.
Gesetzesquelle und Stand: § 3 BUrlG, § 4 BUrlG und § 5 BUrlG. Geprüft am 3. September 2026. Die Berechnung dient der Orientierung und berücksichtigt keine tariflichen oder vertraglichen Sonderregeln.