Urlaubsanspruch in Deutschland: Was viele nicht wissen
Werktage ≠ Arbeitstage: Der häufigste Irrtum
Das Bundesurlaubsgesetz spricht von 24 Werktagen – gemeint sind alle Tage Montag bis Samstag. Bei der heutzutage üblichen 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag) rechnet man: 24 Werktage × (5 Arbeitstage / 6 Werktage) = 20 Arbeitstage gesetzlicher Mindesturlaub. Der Samstag fällt bei einer 5-Tage-Woche nicht auf einen Arbeitstag, daher zählt er auch nicht als Urlaubstag.
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Wer nur 3 Tage pro Woche arbeitet, hat einen anteilig reduzierten Urlaubsanspruch: 3 Tage / 6 Werktage × 24 = 12 Werktage bzw. 3/5 × 20 = 12 Arbeitstage. Das klingt nach weniger Urlaub – aber da nur 3 Tage pro Woche gearbeitet wird, entspricht 12 Urlaubstage dem gleichen Freizeitanteil wie 20 Tage bei Vollzeit.
Was passiert, wenn Urlaub nicht genommen wird?
Urlaub verfällt am 31. Dezember des Urlaubsjahres. Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil C-619/16) hat jedoch entschieden: Verfall tritt nur ein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor aktiv und rechtzeitig aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Fehlt dieser Hinweis, kann Urlaub über den Jahreswechsel hinaus bestehen bleiben.
Gesetzesquelle: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) . Die Berechnung dient der Orientierung und berücksichtigt keine tariflichen oder vertraglichen Sonderregeln.