Stundenlohn und Monatslohn berechnen

Rechnen Sie mit dem gesetzlichen Mindestlohn 2026 oder 2027 und prüfen Sie, ob Ihr rechnerischer Stundenlohn die Lohnuntergrenze erreicht.

Durchschnittlicher Brutto-Monatslohn Wird berechnet
Rechnerischer Stundenlohn
Ø vergütete Stunden pro Monat
Vergleichswert zum Mindestlohn im Monatsdurchschnitt
Abweichung zum Mindestlohn pro Monat
Rechnerischer Brutto-Jahreslohn

Minijob-Check 2026

Verdienstgrenze
Max. Stunden/Monat bei diesem Stundenlohn
Max. Stunden/Woche im Durchschnitt

Der Monatswert ist ein Durchschnitt aus 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Bei Abrechnung nach tatsächlichen Stunden kann der Bruttolohn von Monat zu Monat abweichen. Der Vergleich bestätigt nicht die Einhaltung des Mindestlohns im konkreten Abrechnungsmonat: Dafür zählen die tatsächlich zu vergütenden Stunden und anrechenbaren Entgeltbestandteile. Netto wird hier nicht berechnet.

Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld vereinbart? Im Minijob-Jahresplan mit Sonderzahlungen sehen Sie, wie sich Ihr Stundenbudget verändert.

Minijob-Jahresplan mit Sonderzahlungen

Wie verändert ein vorhersehbares Weihnachts- oder Urlaubsgeld Ihr Stundenbudget? Vergleichen Sie zwölf gleiche Monatslöhne plus Sonderzahlungen mit dem rechnerischen Jahresbudget.

Dieses Modell gilt nur für einen durchgehenden Job von Januar bis Dezember: zwölf volle Monate im selben Jahr, gleicher Stundenlohn und gleich viele vergütete Stunden pro Monat. Kein Restbudget für das laufende Jahr.

Was dieser Plan aussagt – und was nicht

Keine Bestätigung des Minijob-Status: Der Arbeitgeber muss das regelmäßige Arbeitsentgelt vorausschauend beurteilen. Dieses Modell bildet nur einen unveränderten Job über zwölf volle Monate von Januar bis Dezember ab. Es prüft weder eine beliebige rollierende Zwölf-Monats-Prognose noch einen Arbeitsbeginn, ein Ende oder eine Änderung innerhalb des Jahres. Es zeigt keine noch nutzbare Freigrenze für einzelne Monate.

Vorhersehbare Sonderzahlungen zählen in diesem Modell vollständig zum geplanten Verdienst. Die Ausnahme für gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist kein zusätzliches Bonusbudget und wird nicht eingerechnet. Weitere Jobs, eine Hauptbeschäftigung, schwankender Verdienst, unbezahlte Fehlzeiten, Steuern und Sozialabgaben werden nicht geprüft. Vergütete Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitsstunden sind keine zusätzlichen freien Stunden im Budget.

Rechenweg: Monatslohn = Stundenlohn × vergütete Monatsstunden, kaufmännisch auf Cent gerundet. Jahresverdienst = zwölf gleiche Monatslöhne + Sonderzahlungen. Jahresbudget = zwölf Monatsgrenzen. Die angezeigten Stundenbudgets werden konservativ auf 0,01 Dezimalstunden abgerundet. Rundungen können kleine ungenutzte Beträge lassen; Stunden sind keine Minutenangaben. Höhere Branchen- oder Tarifmindestlöhne können gelten.

Modellstand: 5. September 2026. Quellen: Minijob-Zentrale: vorhersehbare Einmalzahlungen, Minijob mit Verdienstgrenze, Mindestlohn 2026/2027 und § 8 SGB IV. Daraus errechnete Grenze 2027: 633 €/Monat, 7.596 €/zwölf Monate. Keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.

Ihre Eingaben werden nur in diesem Browser berechnet, nicht gespeichert und von diesem Rechner nicht versendet. Ausdruck: FinanzNase.de/rechner/mindestlohn/#minijob-jahresplan.

Mindestlohn 2026/2027: Kurzantwort

Aktualisiert: 5. September 2026

Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Bei 40 Wochenstunden entsprechen diese Sätze im Monatsdurchschnitt 2.409,33 Euro beziehungsweise 2.530,67 Euro brutto.

  • Mindestlohn 2026: 13,90 € brutto je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde
  • Mindestlohn 2027: 14,60 € brutto je Stunde
  • Monatsstunden im Durchschnitt: Wochenstunden × 13 ÷ 3
  • Minijob-Grenze: 603 € im Jahr 2026 und 633 € im Jahr 2027
  • Der Rechner zeigt Brutto; für Netto sind persönliche Steuer- und Sozialdaten nötig
So rechnen wir

Methode und Grenzen

Version 2026.3 · Stand 5. September 2026

Rechenweg

Der Lohnumrechner verwendet Wochenstunden × 13 ÷ 3 als Monatsdurchschnitt. Der getrennte Minijob-Jahresplan verwendet dagegen Ihre direkt eingegebenen vergüteten Monatsstunden: Monatsbrutto auf Cent runden, mit zwölf multiplizieren und vorhersehbare Sonderzahlungen addieren. Das Rechenbudget beträgt zwölf Monatsgrenzen. Stundenbudgets werden auf Hundertstelstunden abgerundet und gegen die Summe der gerundeten Monatsbeträge geprüft.

Vereinfachte Formel: Ø Monatsstunden = Wochenstunden × 13 ÷ 3; Monatslohn = Stundenlohn × Ø Monatsstunden

Beispiel

40 Wochenstunden entsprechen durchschnittlich 173,33 Stunden im Monat. Multipliziert mit 13,90 € ergeben sich 2.409,33 € brutto im Monat und 28.912,00 € brutto im Jahr.

Was das Ergebnis nicht vollständig berücksichtigt

  • Die Ergebnisanzeige ist ein Durchschnittsvergleich, keine Bestätigung, dass der Mindestlohn im konkreten Abrechnungsmonat eingehalten wird
  • Der Monatswert ist ein rechnerischer Durchschnitt; bei Stundenabrechnung zählt der konkrete Abrechnungszeitraum
  • Netto, Steuern und Sozialabgaben werden nicht berechnet. Der Lohnumrechner lässt Zuschläge und Sonderzahlungen aus; der getrennte Jahresplan berücksichtigt nur die ausdrücklich eingetragenen vorhersehbaren Sonderzahlungen
  • Branchenmindestlöhne, Tarifverträge oder individuelle Ansprüche können einen höheren Stundenlohn vorsehen
  • Der Minijob-Check ersetzt nicht die vorausschauende Prüfung des regelmäßigen Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber
  • Der Jahresplan gilt nur für zwölf durchgehende Monate Januar bis Dezember desselben Jahres bei gleichbleibendem Lohn und gleichen vergüteten Monatsstunden; keine Prüfung von Mehrfachbeschäftigung, Arbeitszeitkonten oder unvorhersehbaren Überschreitungen

Primärquellen: BMAS: Der gesetzliche Mindestlohn , Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze , § 1 MiLoG , Minijob-Zentrale: Vorhersehbares Urlaubs- und Weihnachtsgeld , § 8 SGB IV: Dynamische Verdienstgrenze

Geprüfte Kontrollfälle

Diese Referenzwerte werden bei Änderungen an der Berechnung erneut kontrolliert.

Eingabe Erwartetes Ergebnis
2026 · 13,90 € · 40 Std./Woche 173,33 Monatsstunden und 2.409,33 € Monatsbrutto
2027 · 14,60 € · 40 Std./Woche 2.530,67 € Monatsbrutto
2026 · 13,90 € · Minijob-Grenze 603 € höchstens 43,38 Std./Monat (abgerundet)
Jahresplan 2026 · 15 € · 40 Std./Monat · 300 € Sonderzahlung 7.500 € Jahresbrutto; 264 € über Rechenbudget; Stundenbudget 38,53 Std./Monat
Änderungsprotokoll der Berechnung
  • Version 2026.3 · 5. September 2026: Getrennter Minijob-Jahresplan mit vorhersehbaren Sonderzahlungen, Cent-Prüfung, fiktivem Beispiel und druckbarer Übersicht ergänzt.
  • Version 2026.2 · 5. September 2026: Ergebnisstatus ausdrücklich auf das Durchschnittsmodell begrenzt; keine Bestätigung der Einhaltung im konkreten Monat.
  • Version 2026.1 · 6. August 2026: Mindestlohn 2026/2027, dynamische Minijob-Grenzen und konservative Stundenabrundung eingeführt.

Was berechnet der Mindestlohn-Rechner?

Der Rechner beantwortet drei getrennte Fragen: Welcher durchschnittliche Monatslohn folgt aus einem Stundenlohn? Welcher rechnerische Stundenlohn steckt in einem festen Monatsgehalt? Und wie viele Arbeitsstunden passen bei diesem Stundenlohn in die jeweilige Minijob-Grenze? Im zusätzlichen Jahresplan können Sie vorhersehbare Sonderzahlungen berücksichtigen und das Stundenbudget mit und ohne diese Zahlungen vergleichen. Alle Ergebnisse sind Bruttowerte.

Stundenlohn in Monatslohn umrechnen

Für einen Monatsdurchschnitt werden die Wochenstunden nicht einfach mit vier multipliziert. Ein Jahr umfasst 52 Wochen, verteilt auf zwölf Monate. Deshalb lautet der Faktor 52 ÷ 12 oder gekürzt 13 ÷ 3. Bei 40 Wochenstunden sind das durchschnittlich 173,33 Stunden pro Monat.

Beispiel 2026: 40 Wochenstunden × 13 ÷ 3 × 13,90 € = 2.409,33 € brutto im Monatsdurchschnitt.

Wer nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt wird, kann in einem konkreten Monat einen anderen Betrag erhalten. Entscheidend ist dann, wie viele vergütungspflichtige Stunden im Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallen sind. Der Mindestlohnanspruch besteht nach den Angaben des BMAS für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde, auch für Überstunden.

Monatsgehalt in Stundenlohn umrechnen

Bei einem festen Monatsgehalt teilt der Rechner das regelmäßige Brutto durch die durchschnittlichen Monatsstunden. Das Ergebnis ist ein Vergleichswert. Bei ungleichmäßig verteilter Arbeitszeit oder zusätzlichen vergütungspflichtigen Stunden muss der konkrete Abrechnungsmonat gesondert geprüft werden.

Beispiel: 2.300 € ÷ (40 × 13 ÷ 3) = 13,27 € brutto pro Stunde. Das liegt 2026 rechnerisch unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €.

Warum zeigt der Rechner keinen Nettolohn?

Der Mindestlohn ist gesetzlich als Bruttobetrag je Zeitstunde festgelegt. Das Netto lässt sich daraus allein nicht seriös ableiten. Dafür werden unter anderem Steuerklasse, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kirchensteuer und Beschäftigungsart benötigt. Eine separate Schätzung bietet der Nettolohn-Rechner 2026.

Mindestlohn und Minijob-Grenze

Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Sie wird aus Mindestlohn × 130 ÷ 3 berechnet und auf volle Euro aufgerundet. Damit soll eine Beschäftigung von bis zu zehn Wochenstunden zum Mindestlohn möglich bleiben. 2026 liegt die Grenze bei 603 Euro, 2027 bei 633 Euro.

Für die Einsatzplanung teilt der Rechner die jeweilige monatliche Verdienstgrenze durch den ermittelten Stundenlohn und rundet die mögliche Arbeitszeit auf zwei Dezimalstellen ab. So führt die Anzeige nicht allein durch Aufrundung über die Entgeltgrenze. Sonderzahlungen, Mehrfachbeschäftigungen und vorhersehbare Schwankungen können die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung trotzdem verändern. Mehr dazu im Ratgeber Minijob 2026: Wie viele Stunden darf man arbeiten?. Den gesetzlichen Mindesturlaub bei wenigen Arbeitstagen pro Woche ermittelt der Urlaubsanspruch-Rechner.

Häufige Fragen zum Mindestlohn-Rechner

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 pro Monat?

Einen festen gesetzlichen Monatslohn gibt es nicht. Bei durchschnittlich 40 Wochenstunden ergeben 13,90 Euro pro Stunde rechnerisch 2.409,33 Euro brutto im Monat. Maßgeblich bleibt der Anspruch für die tatsächlich zu vergütenden Stunden im Abrechnungszeitraum.

Wie berechnet man den Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?

Für einen Durchschnittswert wird das Monatsgehalt durch die durchschnittlichen Monatsstunden geteilt. Diese ergeben sich aus Wochenstunden mal 13 geteilt durch 3. Bei 2.409,33 Euro und 40 Wochenstunden beträgt der rechnerische Stundenlohn 13,90 Euro.

Berechnet der Mindestlohn-Rechner auch den Nettolohn?

Nein. Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Für das Netto werden zusätzlich unter anderem Steuerklasse, Krankenversicherung, Sozialabgaben und Beschäftigungsart benötigt. Dafür ist der Nettolohn-Rechner vorgesehen.

Wie viele Stunden sind 2026 im Minijob möglich?

Bei 13,90 Euro Stundenlohn und einer Verdienstgrenze von 603 Euro sind rechnerisch höchstens 43,38 Stunden im Monat möglich. Bei höherem Stundenlohn sinkt die mögliche Arbeitszeit.

Wie berücksichtige ich Weihnachtsgeld bei den Minijob-Stunden?

Vorhersehbare Sonderzahlungen gehören in die Verdienstprognose. Der Jahresplan auf dieser Seite rechnet mit zwölf gleichen Monaten und zieht die eingetragene Jahressonderzahlung vom Rechenbudget ab. Bei 15 Euro Stundenlohn, 40 Stunden monatlich und 300 Euro Sonderzahlung ergeben sich 2026 insgesamt 7.500 Euro: 264 Euro über dem Jahresbudget von 7.236 Euro. Die sozialversicherungsrechtliche Prüfung durch den Arbeitgeber ersetzt das Modell nicht.

Warum rechnet der Rechner mit 4,333 Wochen pro Monat?

Ein Jahr hat 52 Wochen und 12 Monate. 52 geteilt durch 12 entspricht 13 geteilt durch 3 beziehungsweise rund 4,333 Wochen pro Monat. Eine pauschale Rechnung mit vier Wochen würde die Jahresarbeitszeit zu niedrig ansetzen.

Rechtsstand und Quellen: BMAS: Mindestlohn 2026 und 2027, Minijob-Zentrale: Verdienstgrenze und § 1 MiLoG. Modellabgrenzung geprüft am 5. September 2026. Keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.