Was berechnet der Mindestlohn-Rechner?
Der Rechner beantwortet drei getrennte Fragen: Welcher durchschnittliche Monatslohn folgt aus einem Stundenlohn? Welcher rechnerische Stundenlohn steckt in einem festen Monatsgehalt? Und wie viele Arbeitsstunden passen bei diesem Stundenlohn in die jeweilige Minijob-Grenze? Im zusätzlichen Jahresplan können Sie vorhersehbare Sonderzahlungen berücksichtigen und das Stundenbudget mit und ohne diese Zahlungen vergleichen. Alle Ergebnisse sind Bruttowerte.
Stundenlohn in Monatslohn umrechnen
Für einen Monatsdurchschnitt werden die Wochenstunden nicht einfach mit vier multipliziert. Ein Jahr umfasst 52 Wochen, verteilt auf zwölf Monate. Deshalb lautet der Faktor 52 ÷ 12 oder gekürzt 13 ÷ 3. Bei 40 Wochenstunden sind das durchschnittlich 173,33 Stunden pro Monat.
Wer nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt wird, kann in einem konkreten Monat einen anderen Betrag erhalten. Entscheidend ist dann, wie viele vergütungspflichtige Stunden im Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallen sind. Der Mindestlohnanspruch besteht nach den Angaben des BMAS für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde, auch für Überstunden.
Monatsgehalt in Stundenlohn umrechnen
Bei einem festen Monatsgehalt teilt der Rechner das regelmäßige Brutto durch die durchschnittlichen Monatsstunden. Das Ergebnis ist ein Vergleichswert. Bei ungleichmäßig verteilter Arbeitszeit oder zusätzlichen vergütungspflichtigen Stunden muss der konkrete Abrechnungsmonat gesondert geprüft werden.
Warum zeigt der Rechner keinen Nettolohn?
Der Mindestlohn ist gesetzlich als Bruttobetrag je Zeitstunde festgelegt. Das Netto lässt sich daraus allein nicht seriös ableiten. Dafür werden unter anderem Steuerklasse, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kirchensteuer und Beschäftigungsart benötigt. Eine separate Schätzung bietet der Nettolohn-Rechner 2026.
Mindestlohn und Minijob-Grenze
Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Sie wird aus Mindestlohn × 130 ÷ 3 berechnet und auf volle Euro aufgerundet. Damit soll eine Beschäftigung von bis zu zehn Wochenstunden zum Mindestlohn möglich bleiben. 2026 liegt die Grenze bei 603 Euro, 2027 bei 633 Euro.
Für die Einsatzplanung teilt der Rechner die jeweilige monatliche Verdienstgrenze durch den ermittelten Stundenlohn und rundet die mögliche Arbeitszeit auf zwei Dezimalstellen ab. So führt die Anzeige nicht allein durch Aufrundung über die Entgeltgrenze. Sonderzahlungen, Mehrfachbeschäftigungen und vorhersehbare Schwankungen können die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung trotzdem verändern. Mehr dazu im Ratgeber Minijob 2026: Wie viele Stunden darf man arbeiten?. Den gesetzlichen Mindesturlaub bei wenigen Arbeitstagen pro Woche ermittelt der Urlaubsanspruch-Rechner.
Häufige Fragen zum Mindestlohn-Rechner
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 pro Monat?
Einen festen gesetzlichen Monatslohn gibt es nicht. Bei durchschnittlich 40 Wochenstunden ergeben 13,90 Euro pro Stunde rechnerisch 2.409,33 Euro brutto im Monat. Maßgeblich bleibt der Anspruch für die tatsächlich zu vergütenden Stunden im Abrechnungszeitraum.
Wie berechnet man den Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?
Für einen Durchschnittswert wird das Monatsgehalt durch die durchschnittlichen Monatsstunden geteilt. Diese ergeben sich aus Wochenstunden mal 13 geteilt durch 3. Bei 2.409,33 Euro und 40 Wochenstunden beträgt der rechnerische Stundenlohn 13,90 Euro.
Berechnet der Mindestlohn-Rechner auch den Nettolohn?
Nein. Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Für das Netto werden zusätzlich unter anderem Steuerklasse, Krankenversicherung, Sozialabgaben und Beschäftigungsart benötigt. Dafür ist der Nettolohn-Rechner vorgesehen.
Wie viele Stunden sind 2026 im Minijob möglich?
Bei 13,90 Euro Stundenlohn und einer Verdienstgrenze von 603 Euro sind rechnerisch höchstens 43,38 Stunden im Monat möglich. Bei höherem Stundenlohn sinkt die mögliche Arbeitszeit.
Wie berücksichtige ich Weihnachtsgeld bei den Minijob-Stunden?
Vorhersehbare Sonderzahlungen gehören in die Verdienstprognose. Der Jahresplan auf dieser Seite rechnet mit zwölf gleichen Monaten und zieht die eingetragene Jahressonderzahlung vom Rechenbudget ab. Bei 15 Euro Stundenlohn, 40 Stunden monatlich und 300 Euro Sonderzahlung ergeben sich 2026 insgesamt 7.500 Euro: 264 Euro über dem Jahresbudget von 7.236 Euro. Die sozialversicherungsrechtliche Prüfung durch den Arbeitgeber ersetzt das Modell nicht.
Warum rechnet der Rechner mit 4,333 Wochen pro Monat?
Ein Jahr hat 52 Wochen und 12 Monate. 52 geteilt durch 12 entspricht 13 geteilt durch 3 beziehungsweise rund 4,333 Wochen pro Monat. Eine pauschale Rechnung mit vier Wochen würde die Jahresarbeitszeit zu niedrig ansetzen.
Rechtsstand und Quellen: BMAS: Mindestlohn 2026 und 2027, Minijob-Zentrale: Verdienstgrenze und § 1 MiLoG. Modellabgrenzung geprüft am 5. September 2026. Keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.