Maximale Stunden im Minijob 2026
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei durchschnittlich 603 Euro brutto im Monat. Gleichzeitig gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Wer genau den Mindestlohn erhält, kann deshalb rechnerisch 43,38 Stunden im Monat arbeiten:
603 € ÷ 13,90 € = 43,3812 Stunden
Auf zwei Dezimalstellen abgerundet: höchstens 43,38 Stunden pro Monat.
Das entspricht ungefähr 43 Stunden und 23 Minuten. Die Minijob-Zentrale nennt ebenfalls 43,38 Stunden als monatlichen Höchstwert bei Zahlung des Mindestlohns. Für die Einsatzplanung ist ein kleiner Puffer sinnvoll, damit Rundungen oder zusätzliche vergütungspflichtige Zeiten nicht unbeabsichtigt über die Verdienstgrenze führen.
Wie die Lohnuntergrenze berechnet wird, wer Anspruch darauf hat und welche gesetzlichen Ausnahmen gelten, erklärt der Ratgeber Mindestlohn 2026 und 2027.
Für einen eigenen Stundenlohn berechnet der Mindestlohn-Rechner 2026/2027 die maximale Minijob-Arbeitszeit und prüft zugleich den rechnerischen Monatslohn.
Tabelle: Stunden nach Stundenlohn
| Stundenlohn brutto | Maximale Stunden/Monat | Rechnerischer Monatsverdienst |
|---|---|---|
| 13,90 € | 43,38 | 602,98 € |
| 14,00 € | 43,07 | 602,98 € |
| 15,00 € | 40,20 | 603,00 € |
| 16,00 € | 37,68 | 602,88 € |
| 17,00 € | 35,47 | 602,99 € |
| 18,00 € | 33,50 | 603,00 € |
| 20,00 € | 30,15 | 603,00 € |
Die Stundenwerte wurden auf zwei Dezimalstellen abgerundet, damit der daraus berechnete Lohn die Grenze nicht allein durch Rundung überschreitet. Maßgeblich bleiben der Arbeitsvertrag, die tatsächlich geleisteten und zu vergütenden Stunden sowie die vorausschauende Verdienstprognose des Arbeitgebers.
Weihnachtsgeld einplanen: ein vollständiges Jahresbeispiel
Fiktive Planung, keine echten Beschäftigtendaten: Sie vereinbaren für Januar bis Dezember 2026 einen Stundenlohn von 15,00 €, jeden Monat 40,00 vergütete Stunden und insgesamt 300,00 € vorhersehbares Weihnachtsgeld. Die Zahlung wird bei der Prognose mitgerechnet – nicht erst dann, wenn sie ausgezahlt wird. Darauf weist die Minijob-Zentrale zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld hin.
| Rechengröße | Ursprünglicher Plan | Weniger Stunden vereinbart |
|---|---|---|
| Vergütete Stunden pro Monat | 40,00 | 38,53 |
| Regelmäßiges Monatsbrutto | 600,00 € | 577,95 € |
| Sonderzahlung im Jahr | 300,00 € | 300,00 € |
| Jahresbrutto einschließlich Sonderzahlung | 7.500,00 € | 7.235,40 € |
| Vergleich mit 7.236,00 € Rechenbudget | 264,00 € darüber | 0,60 € darunter |
Der ursprüngliche Plan passt ohne Weihnachtsgeld unter die Jahresgrenze, mit der vereinbarten Sonderzahlung aber nicht. Das reduzierte Stundenbudget ergibt sich aus (7.236,00 € − 300,00 €) ÷ 12 ÷ 15,00 €: auf Hundertstelstunden abgerundet 38,53 Stunden pro Monat. Der Puffer von 0,60 € ist sehr klein; zusätzliche vergütungspflichtige Zeiten sind damit praktisch nicht abgedeckt.
Wichtig: Das Beispiel ist eine gleichmäßige Planung für zwölf durchgehende Monate desselben Jahres, keine nachträgliche Kürzung bereits erarbeiteter Ansprüche. Stunden und Vergütung müssen vertraglich passen. Die Prüfung des regelmäßigen Entgelts und möglicher weiterer Jobs bleibt Aufgabe des Arbeitgebers. Bei späterem Beginn, früherem Ende oder einem Jahreswechsel ist diese vereinfachte Kalenderjahresrechnung nicht die passende Prognose.
Eigene Stunden und Sonderzahlungen im Minijob-Jahresplan vergleichen. Dort lässt sich dieses Beispiel laden, verändern und mit seinen Annahmen ausdrucken.
Gibt es eine feste Stundengrenze im Minijob?
Nein. Das Sozialversicherungsrecht begrenzt den regelmäßigen Verdienst, nicht unmittelbar die Arbeitszeit. Die häufig genannten zehn Wochenstunden sind die Rechengröße, an der die dynamische Minijob-Grenze ausgerichtet wird. Wer mehr als den Mindestlohn verdient, erreicht die 603-Euro-Grenze entsprechend früher.
Die Formel für einen ganzjährigen, gleichmäßig ausgeübten Minijob lautet:
603 € ÷ vereinbarter Stundenlohn = maximale durchschnittliche Monatsstunden.
Wie viele Stunden pro Woche sind möglich?
Bei Mindestlohn sind etwa zehn Stunden pro Woche vorgesehen. Für die Umrechnung in einen Monatsdurchschnitt wird nicht mit vier, sondern mit 13 ÷ 3 beziehungsweise rund 4,333 Wochen gerechnet:
10 Wochenstunden × 13 ÷ 3 = 43,33 durchschnittliche Monatsstunden. Bei 13,90 Euro ergeben sich daraus 602,33 Euro. Dieser Wert bleibt knapp unter der 603-Euro-Grenze. Vier Wochen pauschal als Monat anzusetzen wäre dagegen ungenau und würde die Jahresarbeitszeit unterschätzen.
Was ändert sich 2027?
Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro. Gleichzeitig wird die Minijob-Grenze auf 633 Euro angehoben. Dadurch bleibt eine Beschäftigung von ungefähr zehn Wochenstunden zum Mindestlohn möglich.
| Jahr | Verdienstgrenze | Mindestlohn | Rechnerische Stunden/Monat |
|---|---|---|---|
| 2026 | 603 € | 13,90 € | 43,38 |
| 2027 | 633 € | 14,60 € | knapp 43,36 |
633 Euro geteilt durch 14,60 Euro ergeben mathematisch rund 43,356 Stunden. Werden Stunden auf Hundertstel geplant, sollten höchstens 43,35 Stunden angesetzt werden; 43,36 Stunden würden bereits 633,06 Euro ergeben.
Fester Monatslohn oder Bezahlung nach Stunden?
Fester Monatslohn
Bei einem festen Monatslohn werden Verdienst und regelmäßige Arbeitszeit im Vertrag vereinbart. Auch wenn einzelne Monate mehr oder weniger Arbeitstage haben, muss das Entgelt für alle zu vergütenden Stunden mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Ein Arbeitszeitkonto kann Schwankungen ausgleichen, wenn es korrekt vereinbart und geführt wird.
Bezahlung nach tatsächlich geleisteten Stunden
Bei Stundenlohn schwankt der Monatsverdienst mit den Einsätzen. Der Arbeitgeber muss vor Beginn der Beschäftigung trotzdem vorausschauend prüfen, welcher regelmäßige Verdienst zu erwarten ist. Planbare saisonale Mehrarbeit, vertraglich zugesagte Sonderzahlungen und dauerhaft zusätzliche Schichten dürfen bei dieser Prognose nicht ausgeblendet werden.
Darf man in einzelnen Monaten mehr als 43,38 Stunden arbeiten?
Eine flexible Verteilung kann möglich sein, wenn der regelmäßige Verdienst innerhalb der Minijob-Grenze bleibt und die Beschäftigung ihrem natürlichen Verlauf nach weiterhin ein Minijob ist. Extrem schwankende Modelle – beispielsweise zwei Monate nahezu Vollzeit und danach nur wenige Stunden – können beanstandet werden, obwohl die Jahresgrenze rechnerisch eingehalten wird.
Bei einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto können Mehrstunden als Zeitguthaben erfasst werden. Nach den Hinweisen der Minijob-Zentrale muss der Ausgleich grundsätzlich innerhalb von zwölf Kalendermonaten durch bezahlte Freizeit oder Auszahlung erfolgen. Für Zeitguthaben gelten zusätzliche Grenzen; es ist daher kein beliebiges Instrument, um die 603-Euro-Grenze zu umgehen.
Was ist bei Urlaub, Krankheit und Feiertagen zu beachten?
Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagsvergütung, wenn sie an dem Feiertag regulär hätten arbeiten müssen. Bezahlte Ausfallzeiten schaffen nicht automatisch Raum für zusätzliche unbezahlte Arbeit. Der regelmäßige Verdienst und sämtliche vergütungspflichtigen Zeiten müssen zusammenpassen.
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche, nicht nach der Zahl der Stunden pro Schicht. Eine erste Berechnung liefert der Urlaubsanspruch-Rechner.
Arbeit auf Abruf: Wochenstunden unbedingt festhalten
Bei Arbeit auf Abruf sollte die wöchentliche Arbeitszeit ausdrücklich im Arbeitsvertrag stehen. Fehlt eine Vereinbarung, gelten nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz grundsätzlich 20 Wochenstunden als vereinbart. Diese Zeit ist zu vergüten – selbst wenn der Arbeitgeber weniger Arbeit abruft. Schon zum Mindestlohn läge der daraus folgende Anspruch deutlich über der Minijob-Grenze.
Wann wird aus dem Minijob ein Midijob?
Ist bereits bei der Prognose absehbar, dass der regelmäßige Monatsverdienst mehr als 603 Euro beträgt, liegt 2026 grundsätzlich kein Minijob mit Verdienstgrenze vor. Zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro befindet sich der sozialversicherungspflichtige Übergangsbereich. Mit dem Midijob-Rechner 2026 lassen sich die reduzierten Arbeitnehmerbeiträge schätzen.
Für unvorhersehbare, gelegentliche Überschreitungen existiert eine eng begrenzte Ausnahme. Die Voraussetzungen, Jahresgrenze, Mehrfachbeschäftigung und Abgaben erklärt der umfassende Ratgeber Minijob 2026: Verdienstgrenze, Steuern und Abgaben.
Checkliste für Arbeitsvertrag und Dienstplan
- Stundenlohn und regelmäßige Wochen- oder Monatsstunden schriftlich vereinbaren.
- Maximale Monatsstunden anhand des tatsächlichen Stundenlohns berechnen.
- Vertraglich zugesagte Sonderzahlungen in die Verdienstprognose einbeziehen.
- Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags dokumentieren.
- Mehrstunden und deren Ausgleich nachvollziehbar aufzeichnen.
- Bei Arbeit auf Abruf eine konkrete Wochenarbeitszeit festlegen.
- Einen kleinen Puffer unterhalb von 603 Euro einplanen.
Häufige Fragen zu den Arbeitsstunden im Minijob
Wie viele Stunden darf man 2026 im Minijob arbeiten?
Bei genau 13,90 Euro Mindestlohn sind rechnerisch höchstens 43,38 Stunden im Monat möglich. Bei einem höheren Stundenlohn sinkt die mögliche Arbeitszeit, weil der regelmäßige Monatsverdienst 603 Euro nicht überschreiten darf.
Gibt es im Minijob eine feste Stundengrenze?
Nein. Maßgeblich ist grundsätzlich der regelmäßige Bruttoverdienst, nicht eine gesetzlich festgelegte Stundenzahl. Die zulässigen Stunden ergeben sich aus der Minijob-Grenze geteilt durch den vereinbarten Stundenlohn.
Wie viele Stunden darf man pro Woche im Minijob arbeiten?
Die dynamische Minijob-Grenze orientiert sich an zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Bei anderer Verteilung oder höherem Stundenlohn muss die Arbeitszeit so geplant werden, dass der regelmäßige Verdienst innerhalb der Grenze bleibt.
Wie viele Stunden sind 2027 im Minijob möglich?
2027 steigt die Verdienstgrenze auf 633 Euro und der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Rechnerisch sind damit knapp 43,36 Stunden im Monat möglich; bei Planung auf Hundertstelstunden sollten höchstens 43,35 Stunden angesetzt werden.
Was passiert, wenn im Minijob mehr Stunden gearbeitet werden?
Zusätzliche Stunden müssen vergütet oder im zulässigen Rahmen über ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden. Führen sie vorhersehbar zu einem regelmäßigen Verdienst über 603 Euro, liegt grundsätzlich kein Minijob mit Verdienstgrenze mehr vor.