CO₂KostAufG · Wohngebäude

CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen

Für Wohngebäude und vollständige Abrechnungszeiträume von zwölf Monaten. Übertragen Sie die Werte aus derselben Heizkosten- oder Brennstoffabrechnung.

Ein verkürzter Zeitraum lässt sich mit diesem Rechner nicht berechnen.
kg CO₂
Gesamtwert des Gebäudes oder der separat versorgten Wohnung
Dieselbe Bezugsfläche wie in der Abrechnung verwenden
Nicht die gesamten Brennstoff- oder Heizkosten eintragen
CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr
Stufe nach CO₂KostAufG
Anteil Mieter
Anteil Vermieter

Die Einordnung folgt der gesetzlichen Tabelle für Wohngebäude.

CO₂-Kostenaufteilung: Das Wichtigste

Aktualisiert: 5. September 2026

Seit 2023 werden CO₂-Kosten bei vermieteten Wohngebäuden abhängig von der Emissionsintensität zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je schlechter die CO₂-Bilanz des Gebäudes, desto größer ist der Vermieteranteil.

  • Berechnungswert: Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr
  • 10 Stufen: Mieteranteil zwischen 100 und 5 Prozent
  • Ab 52 kg CO₂/m² trägt der Vermieter 95 Prozent
  • Die Heizkostenabrechnung muss Aufteilung und Berechnungsgrundlagen ausweisen
So rechnen wir

Methode und Grenzen

Version 2026.3 · Stand 5. September 2026

Rechenweg

Für vollständige zwölfmonatige Abrechnungsperioden teilt der Rechner den CO₂-Ausstoß durch die maßgebliche Wohnfläche und rundet die Intensität auf eine Dezimalstelle. Der Jahreswert in Kilogramm CO₂ je Quadratmeter bestimmt eine der zehn gesetzlichen Stufen. Der zugehörige Mieterprozentsatz wird auf die gesamten CO₂-Kosten angewendet; der Rest ist der reguläre Vermieteranteil ohne Sonderfälle nach § 9 CO₂KostAufG.

Vereinfachte Formel: CO₂-Intensität = gerundet(CO₂-Ausstoß ÷ Wohnfläche); Mieteranteil = CO₂-Kosten × Stufenprozentsatz

Beispiel

2.400 kg CO₂ bei 80 m² ergeben 30,0 kg CO₂/m². Das liegt in der Stufe von 27 bis unter 32 kg: Der Mieter trägt regulär 60 %, der Vermieter 40 %. Bei 200 € CO₂-Kosten sind das 120 € bzw. 80 €.

Was das Ergebnis nicht vollständig berücksichtigt

  • Eingaben müssen denselben Abrechnungszeitraum und dieselbe Bezugsfläche betreffen
  • Nur vollständige zwölfmonatige Perioden: Bei anderer Dauer wird kein Ergebnis angezeigt
  • Nichtwohngebäude und Sonderfälle nach § 9 CO₂KostAufG sind nicht abgedeckt
  • Nachgewiesene öffentlich-rechtliche Beschränkungen können den regulären Vermieteranteil halbieren oder entfallen lassen; es gilt nicht pauschal 50/50
  • Der Rechner prüft nicht, ob die Angaben der Heizkostenabrechnung vollständig sind

Primärquellen: § 5 CO₂KostAufG , Anlage zum CO₂KostAufG: Stufenmodell , § 7 CO₂KostAufG , § 9 CO₂KostAufG: Beschränkungen

Geprüfte Kontrollfälle

Diese Referenzwerte werden bei Änderungen an der Berechnung erneut kontrolliert.

Eingabe Erwartetes Ergebnis
12 Monate · 1.195 kg CO₂ · 100 m² · 200 € Gerundet 12,0 kg/m²/Jahr; Mieter 180 €, Vermieter 20 €
12 Monate · 5.200 kg CO₂ · 100 m² · 200 € 52,0 kg/m²/Jahr; Mieter 10 €, Vermieter 190 €
Abweichende Abrechnungsdauer ausgewählt Kein Ergebnis; Hinweis auf den nicht unterstützten Zeitraum
Änderungsprotokoll der Berechnung
  • Version 2026.3 · 5. September 2026: Auf volle zwölf Monate begrenzt, Aussage zu Denkmalschutz korrigiert und Stufengrenzen automatisiert geprüft.

Wie funktioniert die CO₂-Kostenaufteilung?

Grundlage ist der spezifische CO₂-Ausstoß des vermieteten Gebäudes oder – bei einer separaten Versorgung – der Wohnung. Dafür wird der CO₂-Ausstoß des Abrechnungszeitraums durch die maßgebliche Wohnfläche geteilt. Der Wert entscheidet über die Stufe und damit über das Verhältnis zwischen Mieter- und Vermieteranteil.

CO₂-Ausstoß in kg/m²/Jahr Mieter Vermieter
unter 12100 %0 %
12 bis unter 1790 %10 %
17 bis unter 2280 %20 %
22 bis unter 2770 %30 %
27 bis unter 3260 %40 %
32 bis unter 3750 %50 %
37 bis unter 4240 %60 %
42 bis unter 4730 %70 %
47 bis unter 5220 %80 %
ab 525 %95 %

Welche Werte muss ich eingeben?

Verwenden Sie den gesamten CO₂-Ausstoß, die zugehörige Bezugsfläche und die tatsächlich angefallenen CO₂-Kosten aus derselben Abrechnungsperiode. Tragen Sie nicht die gesamten Brennstoff- oder Heizkosten in das Kostenfeld ein. Dieser Rechner unterstützt ausschließlich vollständige zwölfmonatige Perioden. Bei verkürzten Perioden müssen die gesetzlichen Stufengrenzen gesondert angepasst werden; wählen Sie dafür „Abweichender Zeitraum“.

Was muss in der Heizkostenabrechnung stehen?

Nach § 7 CO₂KostAufG weist der Vermieter den Mieteranteil, die Einstufung und die Berechnungsgrundlagen in der Heizkostenabrechnung aus. Fehlen diese Angaben oder wird der Anteil nicht bestimmt, sieht das Gesetz ein Kürzungsrecht von drei Prozent des auf den Mieter entfallenden Heizkostenanteils vor.

Wann kann das Ergebnis abweichen?

Öffentlich-rechtliche Vorgaben können energetische Verbesserungen oder Änderungen der Wärmeversorgung beschränken. In solchen Fällen kann der Vermieteranteil nach § 9 CO₂KostAufG herabgesetzt werden oder entfallen. Auch bestimmte Gebäude und Versorgungssituationen unterliegen Sonderregeln. Das Rechnerergebnis ist deshalb eine Orientierung anhand der regulären Stufentabelle.

Passende Hilfen für Ihre Abrechnung

Prüfen Sie zusätzlich, ob die übrigen Kostenpositionen zulässig sind: Unsere Liste umlagefähiger Nebenkosten erklärt alle 17 Kostenarten der Betriebskostenverordnung. Mit dem Nebenkosten-Rechner können Sie außerdem die Gesamtkosten pro Quadratmeter vergleichen.

Quellen und Datenstand

Rechtsstand geprüft am 5. September 2026. Primärquelle ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten, insbesondere §§ 5–9 und die gesetzliche Anlage. Das Ergebnis ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.