Was Verzugszinsen sind und wann sie anfallen
Verzugszinsen entschädigen den Gläubiger dafür, dass eine fällige Forderung nicht rechtzeitig beglichen wurde. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Schuldner in Verzug geraten ist – meist durch eine Mahnung nach Fälligkeit oder automatisch 30 Tage nach Zugang einer Rechnung bei Verbrauchern, wenn darauf ausdrücklich hingewiesen wurde. Ab diesem Zeitpunkt läuft der gesetzliche Zinsanspruch, ohne dass der Gläubiger ihn gesondert vereinbaren muss.
Warum sich der Basiszinssatz zweimal im Jahr ändern kann
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird von der Deutschen Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu bekannt gegeben und orientiert sich an der Geldmarktentwicklung. Läuft ein Verzug über einen Stichtag mit neuem Satz hinweg, wird der Zeitraum entsprechend getrennt. Der Rechner verwendet dafür eine redaktionell gepflegte Tabelle; zukünftige, noch nicht veröffentlichte Sätze kann er nicht kennen.
Ausnahmen und Grenzfälle
Vertraglich vereinbarte Verzugszinsen gehen der gesetzlichen Regelung vor, solange sie wirksam sind. Bei Miet- und Nebenkostenforderungen gelten dieselben gesetzlichen Sätze wie bei anderen Verbraucherforderungen; eine verspätete Nebenkostenerstattung durch den Vermieter lässt sich deshalb ebenso berechnen wie eine offene Handwerkerrechnung. Nicht enthalten sind besondere Verzugsfolgen aus Spezialgesetzen sowie individuell vereinbarte höhere Verzugszinssätze.
Was Sie jetzt prüfen sollten
- Genauen Verzugsbeginn anhand von Fälligkeit, Mahnung oder Rechnungszugang feststellen.
- Bei länger laufenden Forderungen prüfen, ob der Zeitraum einen 1. Januar oder 1. Juli einschließt.
- Für neun Prozentpunkte prüfen: Entgeltforderung und kein Verbraucher auf beiden Seiten.
- Bei Entgeltforderungen gegen einen Schuldner, der kein Verbraucher ist, eine mögliche 40-€-Pauschale und Sonderregeln separat prüfen.
- Bei größeren oder strittigen Beträgen anwaltlichen Rat einholen, bevor Zahlungen angemahnt werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der aktuelle Basiszinssatz?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz nach § 247 BGB 1,52 Prozent. Die Deutsche Bundesbank passt ihn jeweils zum 1. Januar und 1. Juli an.
Wie hoch sind Verzugszinsen für Verbraucher?
Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz Basiszinssatz plus 5 Prozentpunkte – aktuell also 6,52 Prozent pro Jahr.
Wie hoch sind Verzugszinsen zwischen Unternehmern?
Neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gelten nur für Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen auf keiner Seite ein Verbraucher beteiligt ist (§ 288 Abs. 2 BGB). Das ergibt aktuell 10,52 Prozent pro Jahr. Bei sonstigen Geldschulden gilt grundsätzlich der Zuschlag von fünf Prozentpunkten, auch wenn der Gläubiger Unternehmer ist.
Gibt es zusätzlich zu den Zinsen eine Pauschale?
§ 288 Abs. 5 BGB sieht bei Entgeltforderungen eine zusätzliche Pauschale von 40 Euro vor, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Der Gläubiger muss dafür nicht zwingend Unternehmer sein. Sonderregeln, etwa im Arbeitsrecht, sind gesondert zu prüfen; die Pauschale ist im Ergebnis nicht enthalten.
Quellen und Datenstand: § 288 BGB, § 247 BGB und Deutsche Bundesbank: Basiszinssätze seit 2002. Geprüft am 5. September 2026. Der Rechner ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.