Entfernungspauschale 2026 berechnen

Grundlage ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie die Zahl der Arbeitstage. Für 2026 gilt ein gestaffelter Satz: 0,30 € je Kilometer für die ersten 20 Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 €.

Entfernungspauschale pro Jahr Monatsdurchschnitt:
Vollkilometer × Arbeitstage
Satz 20260,30 € (km 1–20) / 0,38 € (ab km 21)
Homeoffice-Pauschale (Vergleich)
Summe beider Ansätze

Die Entfernungspauschale mindert als Werbungskosten die Steuerlast erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (1.230 € in 2026), sofern keine höheren tatsächlichen Werbungskosten geltend gemacht werden.

Entfernungspauschale 2026: Kurzantwort

Aktualisiert: 31. Juli 2026

Für 2026 gilt ein gestaffelter Satz: 0,30 Euro je vollem Kilometer für die ersten 20 Kilometer der einfachen Entfernung, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Maßgeblich sind die tatsächlich zurückgelegten Arbeitstage.

  • Satz 2026: 0,30 € für km 1–20, ab km 21 dann 0,38 €
  • Einfache Entfernung: kürzeste Straßenverbindung zur ersten Tätigkeitsstätte
  • Nur volle Kilometer zählen; Teilstrecken unter einem Kilometer entfallen
  • Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Homeoffice-Tag, höchstens 210 Tage (1.260 €)
  • Am selben Tag für dieselbe Tätigkeitsstätte nicht mit der Entfernungspauschale kombinierbar
So rechnen wir

Methode und Grenzen

Version 2026.1 · Stand 31. Juli 2026

Rechenweg

Der Rechner multipliziert die abgerundeten vollen Entfernungskilometer mit den eingegebenen Arbeitstagen, gestaffelt nach dem Satz 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € für jeden weiteren Kilometer. Optional werden Homeoffice-Tage mit 6 € bewertet, maximal 210 Tage. Beide Beträge werden getrennt ausgewiesen und addiert – unter der Annahme, dass die Tage sich nicht überschneiden.

Vereinfachte Formel: Entfernungspauschale = Arbeitstage × (20 km × 0,30 € + darüber hinausgehende km × 0,38 €)

Beispiel

25 km einfache Entfernung und 220 Arbeitstage ergeben 220 × (20 × 0,30 € + 5 × 0,38 €) = 1.738 €. Zusätzliche 40 Homeoffice-Tage ergeben 240 € Homeoffice-Pauschale.

Was das Ergebnis nicht vollständig berücksichtigt

  • Keine individuelle Steuerberechnung: Ob der Betrag den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt, hängt von weiteren Werbungskosten ab
  • Öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften, mehrere Tätigkeitsstätten und Umwege aus triftigem Grund sind nicht abgebildet
  • Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener wird nicht berechnet
  • Tatsächliche Kosten (Bahncard, Jobticket) können im Einzelfall günstiger oder ungünstiger sein

Primärquellen: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG , § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG (Homeoffice)

So setzen Sie die Pendlerpauschale richtig an

Einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg

Die Pauschale knüpft an die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an – also den Arbeitsweg in eine Richtung. Hin- und Rückfahrt werden nicht verdoppelt. Maßgeblich ist in der Regel die kürzeste Straßenverbindung.

Arbeitstage realistisch wählen

Zählen Sie nur Tage, an denen Sie tatsächlich zur Tätigkeitsstätte gependelt sind. Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage gehören nicht in dieses Feld. Viele Arbeitnehmer liegen zwischen 180 und 230 Tagen; eine pauschale „220“ ist nur ein Startwert.

Pauschbetrag und Steuerwirkung

Als Werbungskosten wirken die Beträge erst, wenn die Summe Ihrer Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (2026) übersteigt. Wer nur die Entfernungspauschale hat und darunter bleibt, spart durch den Ansatz oft nichts Zusätzliches. Mehr dazu und weitere Hebel finden Sie im Ratgeber Nettolohn optimieren 2026.

Homeoffice und Pendeln trennen

Für denselben Tag und dieselbe erste Tätigkeitsstätte dürfen Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale nicht parallel angesetzt werden. Der Rechner behandelt die eingegebenen Tage deshalb als getrennte Mengen.

Gesetzesquellen: § 9 EStG, § 4 EStG. Der Rechner liefert einen Richtwert und ersetzt keine Steuerberatung.