Entfernungspauschale 2026 berechnen

Grundlage ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie die Zahl der Pendeltage. Seit 1. Januar 2026 gilt einheitlich 0,38 € je vollem Entfernungskilometer – bereits ab dem ersten Kilometer.

Ansetzbare Entfernungspauschale pro Jahr Monatsdurchschnitt:
Vollkilometer × Arbeitstage
Satz 20260,38 € ab dem 1. Kilometer
Betrag vor Höchstgrenze
Höchstgrenze
Homeoffice-Pauschale (Vergleich)
Summe beider Ansätze

Die Entfernungspauschale mindert als Werbungskosten die Steuerlast erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (1.230 € in 2026), sofern keine höheren tatsächlichen Werbungskosten geltend gemacht werden.

Entfernungspauschale 2026: Kurzantwort

Aktualisiert: 29. August 2026

Seit 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale von 0,38 Euro ab dem ersten vollen Kilometer der einfachen Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte. Maßgeblich sind die tatsächlichen Pendeltage, nicht Hin- und Rückweg zusammen.

  • Satz 2026: 0,38 € ab dem ersten vollen Entfernungskilometer
  • Einfache Entfernung: kürzeste Straßenverbindung zur ersten Tätigkeitsstätte
  • Nur volle Kilometer zählen; Teilstrecken unter einem Kilometer entfallen
  • Höchstbetrag: grundsätzlich 4.500 €; Ausnahme bei eigenem oder überlassenem Pkw
  • Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Homeoffice-Tag, höchstens 210 Tage (1.260 €)
  • Keine direkte Erstattung: Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten
So rechnen wir

Methode und Grenzen

Version 2026.3 · Stand 29. August 2026

Rechenweg

Der Rechner rundet die einfache Entfernung auf volle Kilometer ab und multipliziert sie mit den Pendeltagen und dem einheitlichen Satz von 0,38 €. Bei anderen Verkehrsmitteln als einem eigenen oder überlassenen Pkw begrenzt er die Entfernungspauschale auf 4.500 €. Optional werden getrennte Homeoffice-Tage mit 6 € bewertet, höchstens 210 Tage.

Vereinfachte Formel: Entfernungspauschale = volle Entfernungskilometer × Pendeltage × 0,38 €

Beispiel

25 km einfache Entfernung und 220 Pendeltage ergeben 25 × 220 × 0,38 € = 2.090 €. Zusätzliche 40 getrennte Homeoffice-Tage ergeben 240 € Tagespauschale.

Was das Ergebnis nicht vollständig berücksichtigt

  • Keine individuelle Steuerberechnung: Ob der Betrag den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt, hängt von weiteren Werbungskosten ab
  • Höhere nachgewiesene Kosten für öffentliche Verkehrsmittel werden nicht berechnet
  • Fahrgemeinschaften, mehrere Tätigkeitsstätten und eine längere offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke erfordern eine Einzelfallprüfung
  • Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener wird nicht berechnet
  • Das Homeoffice-Sonderrecht bei dauerhaft fehlendem anderem Arbeitsplatz ist nicht abgebildet

Primärquellen: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG , BMF: Lohnsteuer-Handbuch 2026, Entfernungspauschalen , § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (Homeoffice)

Geprüfte Kontrollfälle

Diese Referenzwerte werden bei Änderungen an der Berechnung erneut kontrolliert.

Eingabe Erwartetes Ergebnis
25,9 km · 220 Pendeltage · eigener Pkw 2.090 €; nur 25 volle Kilometer zählen
100 km · 220 Pendeltage · ohne eigenen Pkw 4.500 € statt 8.360 € wegen Höchstbetrag
250 getrennte Homeoffice-Tage 1.260 €; höchstens 210 Tage werden angesetzt
Änderungsprotokoll der Berechnung
  • Version 2026.3 · 29. August 2026: Berechnung in testbare Kernlogik überführt; Vollkilometer-, 4.500-€- und Homeoffice-Grenzfälle automatisiert geprüft.
  • Version 2026.2 · 6. August 2026: Einheitlichen Satz von 0,38 € ab dem ersten Kilometer und Höchstbetragsprüfung für 2026 dokumentiert.

So setzen Sie die Pendlerpauschale richtig an

Einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg

Die Pauschale knüpft an die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an – also den Arbeitsweg in eine Richtung. Hin- und Rückfahrt werden nicht verdoppelt. Maßgeblich ist in der Regel die kürzeste Straßenverbindung.

Arbeitstage realistisch wählen

Zählen Sie nur Tage, an denen Sie tatsächlich zur Tätigkeitsstätte gependelt sind. Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage gehören nicht in dieses Feld. Viele Arbeitnehmer liegen zwischen 180 und 230 Tagen; eine pauschale „220“ ist nur ein Startwert.

Wann gilt die Höchstgrenze von 4.500 Euro?

Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Der Höchstbetrag gilt nicht, soweit für den Arbeitsweg ein eigener oder zur Nutzung überlassener Pkw verwendet wird. Bei Bus und Bahn können nachgewiesene tatsächliche Aufwendungen angesetzt werden, soweit sie über der errechneten Entfernungspauschale liegen.

Pauschbetrag und Steuerwirkung

Als Werbungskosten wirken die Beträge erst, wenn die Summe Ihrer Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (2026) übersteigt. Wer nur die Entfernungspauschale hat und darunter bleibt, spart durch den Ansatz oft nichts Zusätzliches. Mehr dazu und weitere Hebel finden Sie im Ratgeber Nettolohn optimieren 2026.

Homeoffice und Pendeln trennen

Im Regelfall setzt die Homeoffice-Tagespauschale voraus, dass die Tätigkeit überwiegend zu Hause ausgeübt und keine außerhalb liegende erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann die Tagespauschale unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch an einem Tag mit Auswärtstätigkeit oder Besuch der ersten Tätigkeitsstätte zulässig sein. Der Rechner bildet dieses Sonderrecht nicht ab und behandelt Pendel- und Homeoffice-Tage als getrennte Mengen.

Häufige Fragen zur Pendlerpauschale 2026

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Seit 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 Euro je vollem Kilometer der einfachen Entfernung – bereits ab dem ersten Kilometer.

Wird bei der Pendlerpauschale Hin- und Rückweg berechnet?

Nein. Angesetzt wird die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht die Summe aus Hin- und Rückweg. Gezählt werden nur volle Kilometer.

Gilt für die Entfernungspauschale ein Höchstbetrag?

Grundsätzlich gilt ein Höchstbetrag von 4.500 Euro im Kalenderjahr. Ein höherer Betrag kann angesetzt werden, wenn ein eigener oder zur Nutzung überlassener Pkw verwendet wird. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können nachgewiesene tatsächliche Kosten berücksichtigt werden, soweit sie höher sind.

Kann man Homeoffice- und Entfernungspauschale am selben Tag ansetzen?

Im Regelfall nicht, wenn an diesem Tag die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann die Homeoffice-Tagespauschale unter den gesetzlichen Voraussetzungen dennoch zulässig sein. Dieses Sonderrecht bildet der Rechner nicht ab.

Ist die Entfernungspauschale eine direkte Steuererstattung?

Nein. Sie zählt zu den Werbungskosten und mindert das zu versteuernde Einkommen. Eine zusätzliche Wirkung entsteht bei Arbeitnehmern regelmäßig erst, soweit die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen.

Gesetzesquellen: § 9 EStG, § 4 EStG und BMF: LStH 2026, Entfernungspauschalen. Geprüft am 29. August 2026. Der Rechner liefert einen Richtwert und ersetzt keine Steuerberatung.