So setzen Sie die Pendlerpauschale richtig an
Einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg
Die Pauschale knüpft an die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an – also den Arbeitsweg in eine Richtung. Hin- und Rückfahrt werden nicht verdoppelt. Maßgeblich ist in der Regel die kürzeste Straßenverbindung.
Arbeitstage realistisch wählen
Zählen Sie nur Tage, an denen Sie tatsächlich zur Tätigkeitsstätte gependelt sind. Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage gehören nicht in dieses Feld. Viele Arbeitnehmer liegen zwischen 180 und 230 Tagen; eine pauschale „220“ ist nur ein Startwert.
Pauschbetrag und Steuerwirkung
Als Werbungskosten wirken die Beträge erst, wenn die Summe Ihrer Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (2026) übersteigt. Wer nur die Entfernungspauschale hat und darunter bleibt, spart durch den Ansatz oft nichts Zusätzliches. Mehr dazu und weitere Hebel finden Sie im Ratgeber Nettolohn optimieren 2026.
Homeoffice und Pendeln trennen
Für denselben Tag und dieselbe erste Tätigkeitsstätte dürfen Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale nicht parallel angesetzt werden. Der Rechner behandelt die eingegebenen Tage deshalb als getrennte Mengen.
Gesetzesquellen: § 9 EStG, § 4 EStG. Der Rechner liefert einen Richtwert und ersetzt keine Steuerberatung.