So setzen Sie die Pendlerpauschale richtig an
Einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg
Die Pauschale knüpft an die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an – also den Arbeitsweg in eine Richtung. Hin- und Rückfahrt werden nicht verdoppelt. Maßgeblich ist in der Regel die kürzeste Straßenverbindung.
Arbeitstage realistisch wählen
Zählen Sie nur Tage, an denen Sie tatsächlich zur Tätigkeitsstätte gependelt sind. Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage gehören nicht in dieses Feld. Viele Arbeitnehmer liegen zwischen 180 und 230 Tagen; eine pauschale „220“ ist nur ein Startwert.
Wann gilt die Höchstgrenze von 4.500 Euro?
Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Der Höchstbetrag gilt nicht, soweit für den Arbeitsweg ein eigener oder zur Nutzung überlassener Pkw verwendet wird. Bei Bus und Bahn können nachgewiesene tatsächliche Aufwendungen angesetzt werden, soweit sie über der errechneten Entfernungspauschale liegen.
Pauschbetrag und Steuerwirkung
Als Werbungskosten wirken die Beträge erst, wenn die Summe Ihrer Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (2026) übersteigt. Wer nur die Entfernungspauschale hat und darunter bleibt, spart durch den Ansatz oft nichts Zusätzliches. Mehr dazu und weitere Hebel finden Sie im Ratgeber Nettolohn optimieren 2026.
Homeoffice und Pendeln trennen
Im Regelfall setzt die Homeoffice-Tagespauschale voraus, dass die Tätigkeit überwiegend zu Hause ausgeübt und keine außerhalb liegende erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann die Tagespauschale unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch an einem Tag mit Auswärtstätigkeit oder Besuch der ersten Tätigkeitsstätte zulässig sein. Der Rechner bildet dieses Sonderrecht nicht ab und behandelt Pendel- und Homeoffice-Tage als getrennte Mengen.
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale 2026
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Seit 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 Euro je vollem Kilometer der einfachen Entfernung – bereits ab dem ersten Kilometer.
Wird bei der Pendlerpauschale Hin- und Rückweg berechnet?
Nein. Angesetzt wird die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht die Summe aus Hin- und Rückweg. Gezählt werden nur volle Kilometer.
Gilt für die Entfernungspauschale ein Höchstbetrag?
Grundsätzlich gilt ein Höchstbetrag von 4.500 Euro im Kalenderjahr. Ein höherer Betrag kann angesetzt werden, wenn ein eigener oder zur Nutzung überlassener Pkw verwendet wird. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können nachgewiesene tatsächliche Kosten berücksichtigt werden, soweit sie höher sind.
Kann man Homeoffice- und Entfernungspauschale am selben Tag ansetzen?
Im Regelfall nicht, wenn an diesem Tag die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann die Homeoffice-Tagespauschale unter den gesetzlichen Voraussetzungen dennoch zulässig sein. Dieses Sonderrecht bildet der Rechner nicht ab.
Ist die Entfernungspauschale eine direkte Steuererstattung?
Nein. Sie zählt zu den Werbungskosten und mindert das zu versteuernde Einkommen. Eine zusätzliche Wirkung entsteht bei Arbeitnehmern regelmäßig erst, soweit die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen.
Gesetzesquellen: § 9 EStG, § 4 EStG und BMF: LStH 2026, Entfernungspauschalen. Geprüft am 29. August 2026. Der Rechner liefert einen Richtwert und ersetzt keine Steuerberatung.