Wann greift der Midijob – und was ändert sich am Netto?
Abgrenzung zu Minijob und Normbeschäftigung
Bis 603 € greifen 2026 die Minijob-Regeln. Ab 603,01 € bis 2.000 € liegt der Übergangsbereich (Midijob). Darüber gelten die üblichen Sozialversicherungsbeiträge bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 € für Kranken-/Pflegeversicherung und 8.450 € für Renten-/Arbeitslosenversicherung im Monat. Voraussetzung für diese Einordnung ist eine einzelne Beschäftigung ohne besondere Versicherungsregeln. Details zur Minijob-Grenze stehen im Ratgeber Minijob 2026.
Warum Arbeitnehmer weniger zahlen
Im Midijob bleibt die Versicherungspflicht in allen Zweigen bestehen. Für den Arbeitnehmeranteil wird jedoch eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme verwendet, die am unteren Rand nahe null startet und bei 2.000 € das volle Entgelt erreicht. Der Arbeitgeberanteil fällt entsprechend höher aus.
Steuern sind ein eigener Schritt
Ob zusätzlich Lohnsteuer anfällt, hängt von Steuerklasse, Freibeträgen und weiteren Einkünften ab. Der Rechner zeigt deshalb bewusst nur die Sozialversicherung – als SV-Netto vor Steuern. Für eine grobe Nettolohn-Schätzung bei höherem Einkommen nutzen Sie den Nettolohn-Rechner.
Was der Übergangsbereich nicht ändert
Die Rentenansprüche werden weiterhin aus dem vollen Arbeitsentgelt berechnet – der reduzierte Beitrag mindert also nicht die spätere Rente. Auch Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsschutz bestehen unverändert in vollem Umfang. Wie viele Stunden bei welchem Stundenlohn überhaupt im Minijob-Bereich bleiben, zeigt der Ratgeber Minijob 2026: Wie viele Stunden?.
Häufige Fragen zum Midijob
Ab wann gilt ein Job als Midijob?
Bei einer gewöhnlichen Beschäftigung liegt ein Midijob 2026 vor, wenn das regelmäßige Monatsentgelt zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt. Mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Oberhalb von 2.000 € gelten reguläre Sozialbeiträge bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen; Ausnahmen wie Berufsausbildungen bildet der Rechner nicht ab.
Wie viel spare ich im Übergangsbereich?
Die Ersparnis ist am unteren Rand am größten und sinkt bis 2.000 € auf null. Bei 1.200 € Entgelt und 2,9 % Zusatzbeitrag zahlt ein Arbeitnehmer mit Kindern rund 180,77 € statt 253,80 € – also etwa 73 € weniger im Monat.
Zahlt der Arbeitgeber im Midijob mehr?
Ja. Der Gesamtbeitrag wird aus der höheren beitragspflichtigen Einnahme berechnet, der Arbeitnehmeranteil aus der niedrigeren. Die Differenz trägt der Arbeitgeber. Bei 1.200 € sind das rund 277,43 € gegenüber 180,77 € beim Arbeitnehmer.
Habe ich im Midijob volle Rentenansprüche?
Ja. Trotz des reduzierten Arbeitnehmerbeitrags werden die Rentenansprüche aus dem vollen Arbeitsentgelt berechnet. Der Übergangsbereich mindert also den Beitrag, nicht die spätere Rente.
Warum ist der Beitrag in Sachsen höher?
In Sachsen tragen Beschäftigte 0,5 Prozentpunkte mehr zur Pflegeversicherung, weil dort ein Feiertag zum Ausgleich erhalten blieb. Der Arbeitgeberanteil fällt entsprechend niedriger aus. Der Rechner berücksichtigt das über die Sachsen-Option.
Rechtsgrundlage und Stand: § 20 SGB IV und Deutsche Rentenversicherung: Übergangsbereich. Geprüft am 5. September 2026. Keine individuelle Sozialversicherungs- oder Steuerberatung.