Midijob-Beiträge 2026 schätzen

Für monatliches Entgelt von 603,01 € bis 2.000 € greift der Übergangsbereich: reduzierte Arbeitnehmerbeiträge bei voller Sozialversicherungspflicht.

Wird berechnet

Arbeitnehmer-Sozialbeiträge SV-Netto vor Steuern:
Beitragspflichtige Einnahme (Arbeitnehmer)
Beitragspflichtige Einnahme (Gesamtbeitrag)
AN-Beiträge ohne Midijob-Ermäßigung
Ersparnis für den Arbeitnehmer
Arbeitgeberanteil (SV)

Lohnsteuer ist nicht enthalten. Der Rechner schätzt Sozialversicherungsbeiträge nach den Midijob-Formeln für 2026 (Faktor F = 0,6619).

Midijob 2026: Kurzantwort

Aktualisiert: 5. September 2026

Ein Midijob liegt 2026 bei regelmäßigem Entgelt von 603,01 € bis 2.000 € im Monat. Es besteht volle Sozialversicherungspflicht, aber die Arbeitnehmerbeiträge werden über eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme ermittelt.

  • Untergrenze 2026: 603,01 € (oberhalb der Minijob-Grenze von 603 €)
  • Obergrenze: 2.000 € monatlich
  • Faktor F 2026: 0,6619 (BMAS-Bekanntmachung)
  • Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind erfasst
  • Lohnsteuer folgt eigenen Regeln und ist hier nicht berechnet
So rechnen wir

Methode und Grenzen

Version 2026.4 · Stand 5. September 2026

Rechenweg

Liegt das Entgelt im Übergangsbereich, berechnet der Rechner zwei beitragspflichtige Einnahmen nach den verkürzten Formeln für 2026. Der Gesamtbeitrag je Versicherungszweig wird aus der Gesamteinnahme abgeleitet, der reguläre Arbeitnehmeranteil aus der Arbeitnehmer-Einnahme und dem jeweiligen hälftigen Beitragssatz. Der Kinderlosenzuschlag der Pflegeversicherung wird abweichend davon aus der Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag berechnet und allein dem Arbeitnehmer zugerechnet.

Vereinfachte Formel: BE_AN = 1,431639227 × Entgelt − 863,2784538; BE_Gesamt = 1,145937223 × Entgelt − 291,8744452

Beispiel

Bei 1.200 € Entgelt ergeben die amtlichen Formeln 854,69 € beitragspflichtige Einnahme für den Arbeitnehmeranteil und 1.083,25 € für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Darauf werden die jeweiligen Beitragssätze angewendet.

Was das Ergebnis nicht vollständig berücksichtigt

  • Keine Lohnsteuer-, Kirchensteuer- oder Solidaritätszuschlag-Berechnung
  • Keine Abbildung von Mehrfachbeschäftigungen oder Ausnahmen wie einer Berufsausbildung
  • Abschläge in der Pflegeversicherung für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren werden nicht abgebildet
  • Zusatzbeitrag der Krankenkasse muss bekannt sein; der voreingestellte Wert ist nur ein Mittelwert
  • Rundungsreihenfolge kann von der Entgeltabrechnungssoftware um wenige Cent abweichen
  • Oberhalb von 2.000 € wird weiter eine gesetzliche Krankenversicherung unterstellt; Beiträge werden an den jeweiligen Bemessungsgrenzen gedeckelt

Primärquellen: § 20 Abs. 2 und 2a SGB IV , Deutsche Rentenversicherung: Übergangsbereich 2026 , Deutsche Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026 , TK: Pflegebeiträge und Arbeitgeberanteil in Sachsen

Geprüfte Kontrollfälle

Diese Referenzwerte werden bei Änderungen an der Berechnung erneut kontrolliert.

Eingabe Erwartetes Ergebnis
1.200 € Monatsbrutto BE Arbeitnehmer 854,69 €; BE Gesamt 1.083,25 €; AN-Beitrag 180,77 €; AG-Beitrag 277,43 €
2.000 € Monatsbrutto Beide beitragspflichtigen Einnahmen erreichen 2.000,00 €; Ersparnis sinkt auf 0 €
Kinderlos · mindestens 23 Jahre 0,6 % Zuschlag auf BE Gesamt, vollständig beim Arbeitnehmer
2.000 € und 2.000,01 € · Sachsen · 2,9 % Zusatzbeitrag · ein Kind Arbeitgeberanteil bleibt gerundet bei 413,00 €; kein Sprung an der Midijob-Grenze
10.000 € · 2,9 % Zusatzbeitrag · ein Kind · außerhalb Sachsens 1.508,92 € Arbeitnehmer-SV; KV/PV aus 5.812,50 €, RV/ALV aus 8.450 €
500 € Monatsentgelt Kein SV-Netto ohne weitere Angaben zur Rentenversicherung und Beschäftigung
Änderungsprotokoll der Berechnung
  • Version 2026.4 · 5. September 2026: Beitragsbegrenzung bei höherem Entgelt und Arbeitgeber-Pflegeanteil in Sachsen korrigiert; Minijob-SV-Netto bleibt offen; Grenzfälle getestet.
  • Version 2026.3 · 2. September 2026: Berechnung aus dem Komponentenscript in die getestete Kernlogik verschoben; fehlende Sachsen-Option ergänzt.
  • Version 2026.2 · 6. August 2026: Kinderlosenzuschlag auf die maßgebliche Gesamteinnahme umgestellt und Referenzfall neu kontrolliert.

Wann greift der Midijob – und was ändert sich am Netto?

Abgrenzung zu Minijob und Normbeschäftigung

Bis 603 € greifen 2026 die Minijob-Regeln. Ab 603,01 € bis 2.000 € liegt der Übergangsbereich (Midijob). Darüber gelten die üblichen Sozialversicherungsbeiträge bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 € für Kranken-/Pflegeversicherung und 8.450 € für Renten-/Arbeitslosenversicherung im Monat. Voraussetzung für diese Einordnung ist eine einzelne Beschäftigung ohne besondere Versicherungsregeln. Details zur Minijob-Grenze stehen im Ratgeber Minijob 2026.

Warum Arbeitnehmer weniger zahlen

Im Midijob bleibt die Versicherungspflicht in allen Zweigen bestehen. Für den Arbeitnehmeranteil wird jedoch eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme verwendet, die am unteren Rand nahe null startet und bei 2.000 € das volle Entgelt erreicht. Der Arbeitgeberanteil fällt entsprechend höher aus.

Steuern sind ein eigener Schritt

Ob zusätzlich Lohnsteuer anfällt, hängt von Steuerklasse, Freibeträgen und weiteren Einkünften ab. Der Rechner zeigt deshalb bewusst nur die Sozialversicherung – als SV-Netto vor Steuern. Für eine grobe Nettolohn-Schätzung bei höherem Einkommen nutzen Sie den Nettolohn-Rechner.

Was der Übergangsbereich nicht ändert

Die Rentenansprüche werden weiterhin aus dem vollen Arbeitsentgelt berechnet – der reduzierte Beitrag mindert also nicht die spätere Rente. Auch Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsschutz bestehen unverändert in vollem Umfang. Wie viele Stunden bei welchem Stundenlohn überhaupt im Minijob-Bereich bleiben, zeigt der Ratgeber Minijob 2026: Wie viele Stunden?.

Häufige Fragen zum Midijob

Ab wann gilt ein Job als Midijob?

Bei einer gewöhnlichen Beschäftigung liegt ein Midijob 2026 vor, wenn das regelmäßige Monatsentgelt zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt. Mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Oberhalb von 2.000 € gelten reguläre Sozialbeiträge bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen; Ausnahmen wie Berufsausbildungen bildet der Rechner nicht ab.

Wie viel spare ich im Übergangsbereich?

Die Ersparnis ist am unteren Rand am größten und sinkt bis 2.000 € auf null. Bei 1.200 € Entgelt und 2,9 % Zusatzbeitrag zahlt ein Arbeitnehmer mit Kindern rund 180,77 € statt 253,80 € – also etwa 73 € weniger im Monat.

Zahlt der Arbeitgeber im Midijob mehr?

Ja. Der Gesamtbeitrag wird aus der höheren beitragspflichtigen Einnahme berechnet, der Arbeitnehmeranteil aus der niedrigeren. Die Differenz trägt der Arbeitgeber. Bei 1.200 € sind das rund 277,43 € gegenüber 180,77 € beim Arbeitnehmer.

Habe ich im Midijob volle Rentenansprüche?

Ja. Trotz des reduzierten Arbeitnehmerbeitrags werden die Rentenansprüche aus dem vollen Arbeitsentgelt berechnet. Der Übergangsbereich mindert also den Beitrag, nicht die spätere Rente.

Warum ist der Beitrag in Sachsen höher?

In Sachsen tragen Beschäftigte 0,5 Prozentpunkte mehr zur Pflegeversicherung, weil dort ein Feiertag zum Ausgleich erhalten blieb. Der Arbeitgeberanteil fällt entsprechend niedriger aus. Der Rechner berücksichtigt das über die Sachsen-Option.

Rechtsgrundlage und Stand: § 20 SGB IV und Deutsche Rentenversicherung: Übergangsbereich. Geprüft am 5. September 2026. Keine individuelle Sozialversicherungs- oder Steuerberatung.