Midijob-Beiträge 2026 schätzen

Für monatliches Entgelt von 603,01 € bis 2.000 € greift der Übergangsbereich: reduzierte Arbeitnehmerbeiträge bei voller Sozialversicherungspflicht.

Wird berechnet

Arbeitnehmer-Sozialbeiträge SV-Netto vor Steuern:
Beitragspflichtige Einnahme (Arbeitnehmer)
Beitragspflichtige Einnahme (Gesamtbeitrag)
AN-Beiträge ohne Midijob-Ermäßigung
Ersparnis für den Arbeitnehmer
Arbeitgeberanteil (SV)

Lohnsteuer ist nicht enthalten. Der Rechner schätzt Sozialversicherungsbeiträge nach den Midijob-Formeln für 2026 (Faktor F = 0,6619).

Midijob 2026: Kurzantwort

Aktualisiert: 29. Juli 2026

Ein Midijob liegt 2026 bei regelmäßigem Entgelt von 603,01 € bis 2.000 € im Monat. Es besteht volle Sozialversicherungspflicht, aber die Arbeitnehmerbeiträge werden über eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme ermittelt.

  • Untergrenze 2026: 603,01 € (oberhalb der Minijob-Grenze von 603 €)
  • Obergrenze: 2.000 € monatlich
  • Faktor F 2026: 0,6619 (BMAS-Bekanntmachung)
  • Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind erfasst
  • Lohnsteuer folgt eigenen Regeln und ist hier nicht berechnet
So rechnen wir

Methode und Grenzen

Version 2026.1 · Stand 29. Juli 2026

Rechenweg

Liegt das Entgelt im Übergangsbereich, berechnet der Rechner zwei beitragspflichtige Einnahmen nach den verkürzten Formeln für 2026. Der Gesamtbeitrag je Versicherungszweig wird aus der Gesamteinnahme abgeleitet, der Arbeitnehmeranteil aus der reduzierten Einnahme multipliziert mit dem jeweiligen hälftigen Beitragssatz (plus optionalem Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung). Die Differenz zum normalen Arbeitnehmerbeitrag auf das volle Entgelt wird als Ersparnis ausgewiesen.

Vereinfachte Formel: BE_AN = 1,431639227 × Entgelt − 863,2784538; BE_Gesamt = 1,145937223 × Entgelt − 291,8744452

Beispiel

Bei 1.200 € Entgelt ergibt die AN-Formel rund 1.054,69 € beitragspflichtige Einnahme. Darauf werden die hälftigen Beitragssätze angewendet; der Vergleichswert ohne Midijob-Ermäßigung liegt höher.

Was das Ergebnis nicht vollständig berücksichtigt

  • Keine Lohnsteuer-, Kirchensteuer- oder Solidaritätszuschlag-Berechnung
  • Keine Abbildung von Mehrfachbeschäftigungen, Ausnahmen (z. B. Ausbildung) oder Sachsen-Pflegesatz
  • Zusatzbeitrag der Krankenkasse muss bekannt sein; der voreingestellte Wert ist nur ein Mittelwert
  • Rundungsreihenfolge kann von der Entgeltabrechnungssoftware um wenige Cent abweichen

Primärquellen: § 20 Abs. 2 SGB IV , KBS: Midijobs

Wann greift der Midijob – und was ändert sich am Netto?

Abgrenzung zu Minijob und Normbeschäftigung

Bis 603 € greifen 2026 die Minijob-Regeln. Ab 603,01 € bis 2.000 € liegt der Übergangsbereich (Midijob). Darüber gelten die üblichen Sozialversicherungsbeiträge auf das volle Entgelt. Details zur Minijob-Grenze stehen im Ratgeber Minijob 2026.

Warum Arbeitnehmer weniger zahlen

Im Midijob bleibt die Versicherungspflicht in allen Zweigen bestehen. Für den Arbeitnehmeranteil wird jedoch eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme verwendet, die am unteren Rand nahe null startet und bei 2.000 € das volle Entgelt erreicht. Der Arbeitgeberanteil fällt entsprechend höher aus.

Steuern sind ein eigener Schritt

Ob zusätzlich Lohnsteuer anfällt, hängt von Steuerklasse, Freibeträgen und weiteren Einkünften ab. Der Rechner zeigt deshalb bewusst nur die Sozialversicherung – als SV-Netto vor Steuern. Für eine grobe Nettolohn-Schätzung bei höherem Einkommen nutzen Sie den Nettolohn-Rechner.

Rechtsgrundlage: § 20 SGB IV. Keine individuelle Sozialversicherungs- oder Steuerberatung.