Nettolohn-Schätzung mit Lohnsteuertabelle 2026

Die Lohnsteuer wird zwischen amtlichen Tabellenwerten interpoliert; Sozialabgaben werden separat bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen berechnet.

Geschätzter Nettolohn pro Monat Pro Jahr:
Bruttogehalt pro Monat
Lohnsteuer (Tabellenschätzung)
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Rentenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Arbeitslosenversicherung
Gesamtabzüge pro Monat

Berechnungsstandard: allgemeine BMF-Jahreslohnsteuertabelle 2026 ohne Kinderfreibeträge, interpoliert in 5.000-Euro-Schritten. Einmalzahlungen, Freibeträge, Faktorverfahren, private Krankenversicherung, Midijobregeln und weitere persönliche Merkmale sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist keine Lohnabrechnung.

Wichtige Fakten zum Nettolohn 2026

Aktualisiert: 28. Juli 2026

Der Rechner interpoliert die allgemeine BMF-Jahreslohnsteuertabelle 2026 und verwendet die Beitragsbemessungsgrenzen für 2026. Das Ergebnis bleibt eine Schätzung, weil eine echte Abrechnung weitere persönliche Merkmale berücksichtigt.

  • Amtliche Tabellenwerte statt pauschaler Steuerprozentsätze
  • Durchschnittlicher Krankenkassen-Zusatzbeitrag 2026: 2,9%
  • Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50 € monatlich
  • Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.450 € monatlich
  • Die Berechnung läuft lokal in Ihrem Browser und liefert einen Richtwert
So rechnen wir

Methode und Grenzen

Version 2026.1 · Stand 28. Juli 2026

Rechenweg

Der eingegebene Bruttolohn wird auf einen Jahreswert umgerechnet. Die Lohnsteuer wird zwischen veröffentlichten Werten der allgemeinen BMF-Jahreslohnsteuertabelle linear angenähert. Sozialversicherungsbeiträge werden getrennt bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen berechnet. Anschließend werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Arbeitnehmeranteile vom Brutto abgezogen.

Vereinfachte Formel: Jahresnetto = Jahresbrutto − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag − Kirchensteuer − Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

Beispiel

Bei 4.000 € Monatsbrutto rechnet der Rechner zunächst mit 48.000 € Jahresbrutto. Für die gewählte Steuerklasse wird der Tabellenwert angenähert; Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung werden separat berechnet. Das angezeigte Monatsnetto ist das geschätzte Jahresnetto geteilt durch zwölf.

Was das Ergebnis nicht vollständig berücksichtigt

  • Keine individuelle Lohnabrechnung nach dem vollständigen BMF-Programmablaufplan
  • Freibeträge, Einmalzahlungen, Firmenwagen, Entgeltumwandlung und weitere Lohnarten
  • Individueller Krankenkassenbeitrag, Kindermerkmale und Sonderfälle können abweichen
  • Ergebnisse oberhalb der hinterlegten Tabellenwerte werden nur näherungsweise fortgeschrieben

Primärquellen: BMF-Programmablaufpläne 2026 , BMAS-Rechengrößen 2026

Wie setzt sich der Nettolohn zusammen?

Vom vertraglich vereinbarten Bruttogehalt werden jeden Monat direkt zwei große Blöcke abgezogen: die Lohnsteuer (inkl. ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) sowie die Sozialabgaben.

1. Die Lohnsteuerklassen in Deutschland

  • Klasse 1: Ledige, geschiedene oder getrennt lebende Arbeitnehmer.
  • Klasse 2: Alleinerziehende Elternteile mit Entlastungsbetrag.
  • Klasse 3: Verheiratete mit höherem Einkommen (Partner hat Klasse 5).
  • Klasse 4: Verheiratete mit etwa gleich hohem Einkommen.
  • Klasse 5: Verheiratete mit geringerem Einkommen.
  • Klasse 6: Für den zweiten oder jeden weiteren Nebenjob.

2. Sozialabgaben im Überblick (2026)

Die Sozialversicherungsbeiträge werden in der Regel zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt:

  • Rentenversicherung: 18,6% (Arbeitnehmeranteil: 9,3%)
  • Krankenversicherung: 14,6% allgemeiner Beitrag + durchschnittlich 2,9% Zusatzbeitrag
  • Pflegeversicherung: 3,6% insgesamt; für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2% (außerhalb Sachsens hälftig plus Kinderlosenzuschlag)
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6% (Arbeitnehmeranteil: 1,3%)

Quellenstand 2026: BMF-Programmablaufpläne 2026 und BMAS-Rechengrößen 2026. Der Rechner ist eine vereinfachte Schätzung und ersetzt keine Lohnabrechnung.