Erhalten Sie eine transparente Schätzung aus amtlicher Lohnsteuertabelle und separat berechneten Sozialabgaben.
Nettolohn-Schätzung mit Lohnsteuertabelle 2026
Die Lohnsteuer wird zwischen amtlichen Tabellenwerten interpoliert; Sozialabgaben werden separat bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen berechnet.
Geschätzter Nettolohn pro Monat–Pro Jahr: –
Bruttogehalt pro Monat–
Lohnsteuer (Tabellenschätzung)–
Solidaritätszuschlag–
Kirchensteuer–
Rentenversicherung–
Krankenversicherung–
Pflegeversicherung–
Arbeitslosenversicherung–
Gesamtabzüge pro Monat–
Berechnungsstandard: allgemeine BMF-Jahreslohnsteuertabelle 2026 ohne Kinderfreibeträge,
interpoliert in 5.000-Euro-Schritten. Einmalzahlungen, Freibeträge, Faktorverfahren, private
Krankenversicherung, Midijobregeln und weitere persönliche Merkmale sind nicht enthalten.
Das Ergebnis ist keine Lohnabrechnung.
Wichtige Fakten zum Nettolohn 2026
Aktualisiert: 28. Juli 2026
Der Rechner interpoliert die allgemeine BMF-Jahreslohnsteuertabelle 2026 und verwendet die Beitragsbemessungsgrenzen für 2026. Das Ergebnis bleibt eine Schätzung, weil eine echte Abrechnung weitere persönliche Merkmale berücksichtigt.
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50 € monatlich
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.450 € monatlich
Die Berechnung läuft lokal in Ihrem Browser und liefert einen Richtwert
So rechnen wir
Methode und Grenzen
Version 2026.1 · Stand 28. Juli 2026
Rechenweg
Der eingegebene Bruttolohn wird auf einen Jahreswert umgerechnet. Die Lohnsteuer wird zwischen veröffentlichten Werten der allgemeinen BMF-Jahreslohnsteuertabelle linear angenähert. Sozialversicherungsbeiträge werden getrennt bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen berechnet. Anschließend werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Arbeitnehmeranteile vom Brutto abgezogen.
Bei 4.000 € Monatsbrutto rechnet der Rechner zunächst mit 48.000 € Jahresbrutto. Für die gewählte Steuerklasse wird der Tabellenwert angenähert; Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung werden separat berechnet. Das angezeigte Monatsnetto ist das geschätzte Jahresnetto geteilt durch zwölf.
Was das Ergebnis nicht vollständig berücksichtigt
Keine individuelle Lohnabrechnung nach dem vollständigen BMF-Programmablaufplan
Freibeträge, Einmalzahlungen, Firmenwagen, Entgeltumwandlung und weitere Lohnarten
Individueller Krankenkassenbeitrag, Kindermerkmale und Sonderfälle können abweichen
Ergebnisse oberhalb der hinterlegten Tabellenwerte werden nur näherungsweise fortgeschrieben
Vom vertraglich vereinbarten Bruttogehalt werden jeden Monat direkt zwei große Blöcke abgezogen:
die Lohnsteuer (inkl. ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) sowie die Sozialabgaben.
1. Die Lohnsteuerklassen in Deutschland
Klasse 1: Ledige, geschiedene oder getrennt lebende Arbeitnehmer.
Klasse 2: Alleinerziehende Elternteile mit Entlastungsbetrag.
Klasse 3: Verheiratete mit höherem Einkommen (Partner hat Klasse 5).
Klasse 4: Verheiratete mit etwa gleich hohem Einkommen.
Klasse 5: Verheiratete mit geringerem Einkommen.
Klasse 6: Für den zweiten oder jeden weiteren Nebenjob.
2. Sozialabgaben im Überblick (2026)
Die Sozialversicherungsbeiträge werden in der Regel zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt:
Berechnen Sie die Entfernungspauschale mit dem gestaffelten Satz (0,30 € bis 20 km, danach 0,38 €) und vergleichen Sie optional die Homeoffice-Pauschale.