Mietkaution prüfen und Raten berechnen

Grundlage ist ausschließlich die monatliche Nettokaltmiete – ohne Betriebs- und Heizkosten.

Höchstbetrag nach § 551 BGB Wird berechnet
Geforderte Kaution
Abweichung vom gesetzlichen Maximum
Für die Raten zugrunde gelegter Betrag
Erste Rate zu Mietbeginn
Zweite Rate mit der Folgemiete
Dritte Rate mit der nächsten Folgemiete

Mietkaution Deutschland: Das Wichtigste auf einen Blick

Aktualisiert: 28. Juli 2026

Eine als Geldsumme vereinbarte Mietsicherheit für Wohnraum darf nach § 551 BGB höchstens drei Monatsnettokaltmieten betragen. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

  • Gesetzliches Maximum: 3 Nettokaltmieten (Kaltmiete ohne Nebenkosten!)
  • Zahlung in bis zu 3 Raten möglich (je eine zu Mietbeginn der ersten drei Monate)
  • Anlage: Vermieter muss Kaution zinsbringend und getrennt vom Privatvermögen anlegen
  • Rückgabe: Keine starre gesetzliche Frist; offene Ansprüche und eine angemessene Prüfung sind entscheidend
  • Quelle: § 551 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
So rechnen wir

Methode und Grenzen

Version 2026.1 · Stand 28. Juli 2026

Rechenweg

Für Wohnraum multipliziert der Rechner die eingegebene Nettokaltmiete mit drei. Dieser Wert wird mit der verlangten Geldkaution verglichen. Für die Ratenanzeige wird höchstens der zulässige Betrag auf drei Zahlungen verteilt; Rundungsdifferenzen landen in der letzten Rate.

Vereinfachte Formel: Zulässige Höchstgrenze = monatliche Nettokaltmiete × 3

Beispiel

Bei 800 € Nettokaltmiete beträgt die Höchstgrenze 2.400 €. Werden 2.700 € verlangt, zeigt der Rechner eine Überschreitung von 300 € und verteilt höchstens 2.400 € auf drei Raten zu je 800 €.

Was das Ergebnis nicht vollständig berücksichtigt

  • Gilt für die gesetzliche Höchstgrenze einer Mietsicherheit bei Wohnraum
  • Nebenkosten gehören nicht zur Berechnungsgrundlage
  • Andere Sicherungsformen, spätere Forderungen und Rückzahlungsstreitigkeiten werden nicht bewertet
  • Ob eine konkrete Vertragsklausel wirksam ist, muss im Einzelfall geprüft werden

Primärquellen: § 551 BGB

Mietkaution in Deutschland: Alles was Mieter wissen müssen

Was ist die Nettokaltmiete? (Berechnungsgrundlage)

Ein häufiger Fehler: Die Mietkaution wird auf Basis der Nettokaltmiete berechnet – also der Miete ohne Betriebs- und Nebenkosten. Verlangt ein Vermieter die Kaution auf Basis der Warmmiete, ist das unzulässig. Beispiel: Kaltmiete 800 €, Nebenkosten 200 € → Die Kaution darf maximal 3 × 800 € = 2.400 € betragen, nicht 3 × 1.000 €.

Ratenzahlung der Mietkaution

Viele Mieter wissen nicht: Sie haben gesetzlich das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu entrichten (§ 551 Abs. 2 BGB). Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die zweite und dritte Rate jeweils mit der folgenden Monatsmiete. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Rückzahlung: Wann muss der Vermieter die Kaution zurückgeben?

Ein festes Rückgabedatum gibt das Gesetz nicht vor. Der Vermieter darf nach Mietende in angemessener Zeit prüfen, ob gesicherte Forderungen bestehen. Dauer und zulässiger Einbehalt hängen unter anderem von möglichen Schäden und noch offenen Betriebskosten ab. Ein pauschales „spätestens nach sechs Monaten“ ist deshalb keine verlässliche allgemeine Regel.

Was tun, wenn der Vermieter zu viel Kaution verlangt?

Übersteigt die vereinbarte Mietsicherheit das gesetzliche Maximum, ist die Vereinbarung nach § 551 Abs. 4 BGB insoweit unwirksam. Bereits gezahlte Mehrbeträge können einen Rückforderungsanspruch auslösen. Für den konkreten Fall helfen ein Mieterverein oder eine mietrechtliche Beratung.