Mietkaution in Deutschland: Alles was Mieter wissen müssen
Was ist die Nettokaltmiete? (Berechnungsgrundlage)
Ein häufiger Fehler: Die Mietkaution wird auf Basis der Nettokaltmiete berechnet – also der Miete ohne Betriebs- und Nebenkosten. Verlangt ein Vermieter die Kaution auf Basis der Warmmiete, ist das unzulässig. Beispiel: Kaltmiete 800 €, Nebenkosten 200 € → Die Kaution darf maximal 3 × 800 € = 2.400 € betragen, nicht 3 × 1.000 €.
Ratenzahlung der Mietkaution
Viele Mieter wissen nicht: Sie haben gesetzlich das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu entrichten (§ 551 Abs. 2 BGB). Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die zweite und dritte Rate jeweils mit der folgenden Monatsmiete. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Rückzahlung: Wann muss der Vermieter die Kaution zurückgeben?
Ein festes Rückgabedatum gibt das Gesetz nicht vor. Der Vermieter darf nach Mietende in angemessener Zeit prüfen, ob gesicherte Forderungen bestehen. Dauer und zulässiger Einbehalt hängen unter anderem von möglichen Schäden und noch offenen Betriebskosten ab. Ein pauschales „spätestens nach sechs Monaten“ ist deshalb keine verlässliche allgemeine Regel.
Was tun, wenn der Vermieter zu viel Kaution verlangt?
Übersteigt die vereinbarte Mietsicherheit das gesetzliche Maximum, ist die Vereinbarung nach § 551 Abs. 4 BGB insoweit unwirksam. Bereits gezahlte Mehrbeträge können einen Rückforderungsanspruch auslösen. Für den konkreten Fall helfen ein Mieterverein oder eine mietrechtliche Beratung.