Sie möchten weniger arbeiten und haben ein neues Gehaltsangebot bekommen. Die Aussage „Bei 80 Prozent gibt es 80 Prozent Gehalt“ klingt einfach. Sie hilft aber wenig, wenn im neuen Angebot Weihnachtsgeld entfällt, eine feste Zahlung durch einen Zielbonus ersetzt wird oder Mehrarbeit anders behandelt wird. Diese Seite zeigt, wie Sie solche Unterschiede sichtbar machen. Für die Frage, ob Sie sich weniger Einkommen leisten können, ist dagegen der Teilzeit-Budgetvergleich gedacht.

1. Zuerst eine saubere Vergleichsbasis bilden

Legen Sie den bisherigen Vertrag, das neue Angebot und die Regelung zu Sonderzahlungen nebeneinander. Notieren Sie feste Wochenstunden, Monatsbrutto, fest zugesagte Jahreszahlungen und variable Vergütung getrennt. Eine frühere Bonuszahlung allein belegt nicht, dass derselbe Betrag künftig sicher anfällt. Ist der Anspruch unklar, markieren Sie ihn zunächst als ungeklärt, statt ihn stillschweigend mitzurechnen oder zu streichen.

Vergleich für ein volles Jahr:
Garantiertes Jahresbrutto = 12 × Monatsbrutto + sicher zugesagte Jahreszahlungen.
Proportionaler Vergleichswert = bisheriges garantiertes Jahresbrutto × neue Stunden ÷ bisherige Stunden.

Das ist eine eigene Vergleichsrechnung, keine pauschale Regel für jede Prämie. § 4 TzBfG schützt Teilzeitbeschäftigte vor einer Benachteiligung allein wegen der Teilzeit und regelt anteilige Vergütung und teilbare Geldleistungen. Vergleichbarkeit, sachliche Gründe und die konkrete Zahlungsregel bleiben zu prüfen. Ob beispielsweise eine bestimmte Treueprämie oder Zielvereinbarung gekürzt werden darf, lässt sich aus einer Prozentrechnung allein nicht entscheiden.

Persönlicher Bruttovergleich

Teilzeit-Angebot prüfen

Ist der höhere Monatslohn wirklich das bessere Angebot? Vergleichen Sie garantierte Jahresgehälter und halten Sie unsichere Boni getrennt.

Zwölf volle Monate, keine Nettoberechnung: Beide Verträge werden jeweils auf ein vollständiges Jahr mit zwölf gleichen Monatslöhnen hochgerechnet. Das ist kein Restjahresvergleich bei einem Wechsel mitten im Jahr.

Vorausgefüllt ist das fiktive Beispiel B: 40 → 32 Wochenstunden, bisher 4.000 € Monatsbrutto plus 4.000 € garantierte Jahreszahlung, angeboten 3.300 € ohne Bonus. Ersetzen Sie die Werte durch Ihr eigenes Angebot.

1. Bisheriger Vertrag
Vertragliche Stunden pro Woche, 0,01–168. Dezimalstunden: 32,5 = 32 Std. 30 Min.
Gleichbleibender Monatslohn ohne Sonderzahlungen; 0–100.000 €.
Zusätzlich zu den zwölf Monatslöhnen, z. B. fest vereinbartes Weihnachtsgeld. Keine Zahlung: 0; höchstens 1.000.000 €.
2. Neues Angebot
Vertragliche Stunden pro Woche, 0,01–168. Keine Prüfung arbeitsrechtlicher Grenzen.
Gleichbleibender Monatslohn ohne Sonderzahlungen; 0–100.000 €.
Nur fest zugesagte Zahlungen zusätzlich zu zwölf Monatslöhnen. Ohne garantierte Sonderzahlung: 0; höchstens 1.000.000 €.
Nicht garantiert: nur im separaten Zielszenario addiert. Kein Zielbonus: 0; höchstens 1.000.000 €.

Alle Felder sind Pflichtfelder. Höchstens zwei Nachkommastellen; Geldbeträge ohne Tausendertrennzeichen eingeben. Null ist ein gültiger Geldbetrag.

Nutzen Sie eigene Zahlen oder die fiktiven Beispiele. Ungeklärte Sonderzahlungen sollten Sie vor der Entscheidung mit der Lohnstelle klären. Für Beratung und Fachportale ist der Vergleich auch als einbettbarer Rechner verfügbar.

2. Drei Angebote für 32 Stunden – nicht nur den Monatslohn lesen

Fiktives Beispiel, keine echten Gehaltsdaten: Bisher sind 40 Wochenstunden, 4.000,00 € Monatsbrutto und eine sicher zugesagte Jahreszahlung von 4.000,00 € vereinbart. Das sind 52.000,00 € im Jahr. Bei 32 Stunden beträgt die Quote 80 Prozent und der proportionale Jahresvergleich 41.600,00 €. Alle Angebote gelten hier für zwölf volle Monate; Zusatzleistungen, Steuern, bezahlte Mehrarbeit und Sachbezüge sind nicht eingerechnet.

Garantierte Jahresvergütung und Zielbonus getrennt betrachten

Drei fiktive Angebote für 32 Wochenstunden über zwölf volle Monate. Die Schraffur ist nur ein Szenario bei vollständiger Zielbonuszahlung, keine sichere Vergütung oder vertragliche Obergrenze. Bruttowerte, nicht Netto.

Garantiert Bei vollständigem Zielbonus Proportionaler Vergleichswert: 41.600,00 €
  • A: proportional41.600,00 € · Garantiert
  • B: höherer Monatslohn, kein Bonus39.600,00 € · Garantiert
  • C: niedrigerer Fixlohn, Zielbonus37.200,00 € · Garantiert
    + 5.000,00 € · Bei vollständigem Zielbonus: insgesamt 42.200,00 €, nicht garantiert.

Alle Balken beginnen bei 0 und verwenden denselben Maßstab. Die Werte stehen zusätzlich als Text und in der Tabelle.

Vergleich mit 41.600,00 € bei 32 Wochenstunden
AngebotMonatsbruttoSichere JahreszahlungGarantiert pro JahrAbweichung vom VergleichswertZusätzlicher variabler Zielbonus
A: proportional 3.200,00 €3.200,00 € 41.600,00 €0,00 € 0,00 €
B: höherer Monatslohn, kein Bonus 3.300,00 €0,00 € 39.600,00 €-2.000,00 € 0,00 €
C: niedrigerer Fixlohn, Zielbonus 3.100,00 €0,00 € 37.200,00 €-4.400,00 € 5.000,00 €

Angebot A: Der Jahresvergleich bleibt proportional

Zwölfmal 3.200,00 € plus 3.200,00 € ergeben 41.600,00 €. Monatslohn und feste Sonderzahlung sinken im Beispiel beide auf 80 Prozent. Das Angebot erreicht den rechnerischen Vergleichswert. Ob die Verteilung auf vier oder fünf Tage und die Aufgabenmenge zu Ihnen passen, ist damit noch nicht beantwortet.

Angebot B: 100 Euro mehr im Monat, trotzdem 2.000 Euro weniger im Jahr

3.300,00 € monatlich wirken besser als 3.200,00 €. Ohne Sonderzahlung bleiben aber nur 39.600,00 € im Jahr. Gegenüber Angebot A fehlen 2.000,00 €. Das ist der Betrag, den Sie im Gespräch klären sollten – nicht nur die zusätzliche monatliche Auszahlung.

Angebot C: Ein Zielbonus ist kein fester Gehaltsbestandteil

Ohne variablen Bonus sind 37.200,00 € sicher eingeplant. Bei vollständiger Zahlung der angenommenen Zielprämie wären es 42.200,00 €. Beide Werte sind nützlich, aber für unterschiedliche Fragen: Die untere Zahl zeigt die feste Vergütung, die obere ein bedingtes Szenario, weder eine Auszahlungsgarantie noch zwingend die vertragliche Obergrenze. Lassen Sie Ziele, Bemessungszeitraum, Anpassung bei Teilzeit und Auszahlungsvoraussetzungen erklären.

3. Den Stundenwert im gleichen Maßstab vergleichen

Für einen vergleichbaren Vertragsstundenwert teilen wir das garantierte Jahresbrutto durch 52 × Wochenstunden. Bisher sind das 25,00 €, in Angebot A ebenfalls 25,00 €, in B 23,80 € und in C ohne Zielbonus 22,36 € je Vertragsstunde.

Wofür dieser Wert nicht taugt: Er ist weder der Stundenlohn aus der Lohnabrechnung noch eine Mindestlohnprüfung. Bezahlter Urlaub, Feiertage und andere Ausfallzeiten sind im Nenner nicht herausgerechnet; im Zähler stehen hier auch feste Jahreszahlungen. Ein Mindestlohnvergleich muss die anrechenbaren Zahlungen und maßgeblichen Arbeitsstunden gesondert prüfen.

4. Diese Angaben vor der Unterschrift schriftlich klären

§ 2 NachwG nennt unter anderem getrennte Entgeltbestandteile, Fälligkeit, Arbeitszeit und Überstundenregelungen als nachzuweisende Vertragsbedingungen. Für Ihren Angebotsvergleich sind folgende Fragen besonders hilfreich:

  1. Vergütung: Welche Zahlung ist garantiert, welche abhängig von Zielen, Stichtagen oder einem Vorbehalt?
  2. Arbeitszeit: Sind 32 Stunden auf vier volle oder fünf kürzere Tage verteilt? Welche Zeiten gelten für Erreichbarkeit?
  3. Mehrarbeit: Wird sie bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen? Welche bereits bestehenden Regelungen sollen weitergelten?
  4. Aufgaben: Welche Tätigkeiten, Fallzahlen oder Ziele werden mit der reduzierten Zeit angepasst?
  5. Zusatzleistungen: Ändern sich Fahrtkostenzuschuss, Jobticket, Versicherungsleistungen oder betriebliche Altersvorsorge?
  6. Beginn und Dauer: Ab welchem Datum gilt das Angebot? Ist eine Rückkehr zur bisherigen Stundenzahl vereinbart?

Beim Wechsel mitten im Jahr sind die Tabellenwerte keine Prognose für dieses Kalenderjahr. Trennen Sie Monate vor und nach dem Wechsel und prüfen Sie den Bemessungszeitraum jeder Sonderzahlung. Bereits erworbene Ansprüche lassen sich nicht einfach mit der neuen Quote multiplizieren.

Formulierungshilfe für Angebot B

Betreff: Rückfrage zum Teilzeitangebot ab [Datum]

Vielen Dank für das Angebot über 32 Wochenstunden zu 3.300 Euro Monatsbrutto. In meiner bisherigen Vereinbarung stehen 4.000 Euro Monatsbrutto und 4.000 Euro feste Jahreszahlung. Der proportionale Vergleich für ein volles Jahr liegt damit bei 41.600 Euro. Das neue Angebot ergibt ohne Sonderzahlung 39.600 Euro.

Bitte erläutern Sie, ob eine zusätzliche Zahlung vorgesehen ist und welche Regelung für die bisherige Jahreszahlung gelten soll. Ich möchte außerdem die Verteilung der 32 Stunden, den Umgang mit Mehrarbeit und die angepassten Aufgaben vor der Vereinbarung klären.

Die Vorlage ist eine Rückfrage, keine rechtliche Zahlungsaufforderung. Ersetzen Sie Zahlen und Annahmen durch Ihre Vertragsangaben.

5. Erst danach den Effekt auf Ihr Haushaltsbudget rechnen

Vergleichen Sie den laufenden Monatslohn im Teilzeit-Rechner und ergänzen Sie Ihre Fahrt- und Betreuungskosten. Für Angebot B tragen Sie 4.000 Euro als bisheriges Vollzeit-Brutto, 40 und 32 Wochenstunden sowie 3.300 Euro im optionalen Feld „Angebotenes Teilzeit-Brutto pro Monat“ ein. So bleibt der bisherige Lohn unverändert, während der Rechner das konkrete Angebot statt eines automatisch proportionalen Gehalts vergleicht. Für C verwenden Sie dort 3.100 Euro; ohne eigenen Angebotswert wird wie bisher proportional gerechnet. Der Rechner bildet keine individuelle Besteuerung von Einmalzahlungen ab. Eine Jahreszahlung einfach durch zwölf zu teilen und zum Monatslohn zu addieren, wäre deshalb keine genaue Nettoberechnung. Fordern Sie für das Gesamtangebot bei der Lohnstelle eine Musterabrechnung an. Bei einer Reduzierung auf 32 Stunden hilft außerdem unser Vergleich von Gehalt, Urlaub und Arbeitszeitverteilung.

Quellen, Annahmen und Stand: 1. Oktober 2026. Rechtsrahmen: § 4 TzBfG und § 2 NachwG. Am 6. Oktober 2026 wurde der interaktive Angebotsvergleich mit Eingabeprüfung und Druckansicht ergänzt; die rechtliche Einordnung wurde dabei nicht als neue Fachprüfung bestätigt. Die drei Angebote und die Rückfrage sind eigene fiktive Beispiele, keine Marktstudie oder Erfahrungsberichte. Grafik und Tabellenwerte werden aus denselben Eingaben beim Seitenbau berechnet und mit automatisierten Referenztests geprüft. Stundenwerte sind auf Cent gerundet. Die Rechnung bewertet weder die Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln noch einen individuellen Zahlungsanspruch. Bei Streit helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder qualifizierte Rechtsberatung.